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Grundschule/Primarbereich
Schulpflichtige hörbehinderte Kinder werden nach Feststellung ihres sonderpädagogischen Förderbedarfs gemäß der AO-SF in die Glückauf-Schule aufgenommen.
Die Grundschulzeit beträgt 5 Schuljahre, und der Unterricht efolgt auf der Grundlage der AO-SF und der AO-GS.