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Förderschulkindergarten
Im Alter von 3 Jahren können hörbehinderte Kinder den Förderschulkindergarten der Schule besuchen.
Die Zeiten im Kindergarten richten sich nach den Unterrichtszeiten der Schule. Die Kinder werden mit Taxis oder kleinen Schulbussen vom Elternhaus zum Kindergarten und zurück gefahren.
In der ambulanten Frühförderung und in unserem Kindergarten arbeiten Sonderschullehrerinnen.
Durch Frühförderung und Förderschulkindergarten entstehen den Eltern keine Kosten.