Anerkennung als Einsatzstelle

Als Einsatzstellen kommen alle Einrichtungen im Bereich des Natur- und Umweltschutzes in Betracht, die

  • über Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Jugendlichen verfügen,
  • eine qualifizierte fachliche und pädagogische Anleitung gewährleisten,
  • der Forderung nach Arbeitsmarktneutralität gerecht werden, d. h. die Freiwilligen als zusätzliche Kräfte zu sinnvollen Arbeiten heranziehen,
  • mindestens zwei Freiwilligen-Plätze zur Verfügung stellen ,
  • in Fragen der Gestaltung des Arbeitsprogramms mit den Fachkräften in der Zentralstelle zusammenarbeiten.

Voraussetzungen und Bedingungen

Voraussetzungen/Bedingungen für eine Trägerschaft sind:

  • Der Nachweis einer ausreichenden personellen Kapazität zur Erfüllung der fachlichen und persönlichen Betreuung sowie der verwaltungstechnischen Aufgaben (mit Ausnahme der Seminararbeit)
  • Der Nachweis der wirtschaftlichen Befähigung zur Durchführung des FÖJ
  • Die Durchführung eines eigenen offenen Bewerbungsverfahrens in enger Abstimmung mit der FÖJ-Zentralstelle in Münster
  • Die Bereitschaft, mit anderen Trägern und mit dem LWL-Landesjugendamt Westfalen bei der Einsatzplatzvergabe zusammenzuarbeiten (z. B. Nachrückverfahren, Zweitwahl)
  • Die Selbstverpflichtung, bei Vereinbarungen und Verträgen die vorliegenden Muster zu verwenden
  • Die Bereitschaft zur fachlichen Abstimmung der Tätigkeitsfelder in Zusammenarbeit mit den Landesjugendämtern
  • Die Gewährleistung der Freistellung der Freiwilligen für die vom Gesetz vorgeschriebenen 25 Seminartage
  • Die Darstellung der Tätigkeit des Trägers, Beschreibung der Einsatzstelle sowie der Maßnahme, für die die Freiwilligen im FÖJ eingesetzt werden sollen
  • Die Sicherstellung der Zahlung des Taschengeldes in Höhe von 154,00 EUR im Monat an die Freiwilligen
  • Die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge für die Freiwilligen
  • sowie die Beachtung der "Hinweise zur Durchführung und Förderung des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) in Nordrhein-Westfalen"

Ansprechpartner für Fragen im Zusammenhang mit einer Anerkennung als Einsatzstellen ist das Team der FÖJ-Zentralstelle.