Gesetzliche Grundlagen

Das Jugendfreiwilligendienstegesetz

Dauer des FÖJ - reguläre und flexible Dauer

Die Dauer des Freiwilligendienstes beträgt regulär 12 Monate, kann aber flexibel zwischen 6 und 18 Monaten gestaltet werden; in Ausnahmefällen (mit besonderer pädagogischer Begründung) sieht das Jugendfreiwilligendienstegesetz eine maximale Dauer von 24 Monaten vor.

Mindest- bzw. Höchstalter

Die Möglichkeit einer Teilnahme am FÖJ ergibt sich für Jugendliche nach Erfüllung der Vollzeit-Schulpflicht, also theoretisch mit 15 Jahren; damit wurde das Mindestalter von 16 Jahren gesenkt und somit den unterschiedlichen Bestimmungen in den einzelnen Bundesländern Rechnung getragen. Zu Beginn des Freiwilligendienstes dürfen die Freiwilligen maximal 26 Jahre alt sein - das FÖJ muss also vor Erreichen des 27. Geburtstages begonnen worden sein.

FÖJ im Ausland

Gemäß § 6 Abs. (1) JFDG kann das freiwillige ökologische Jahr auch im Ausland geleistet werden. Von Westfalen-Lippe aus wird das Auslands-FÖJ seit 2010 jedoch nicht mehr angeboten.

Ansprechpartner ist das Team der FÖJ-Zentralstelle.