Schüler, deren Förderbedarf gering ist, die aber dennoch dem Unterricht an einer Regelschule nur mit Einschränkung folgen können, werden im Rahmen des so genannten Gemeinsamen Unterrichts beschult.
Das bedeutet, dass eine Lehrkraft der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation in regelmäßigen Abständen die entsprechende Regelschule besucht, um dort beratend das Lehrerkollegium zu unterstützen oder das Kind nach seinem individuellen Bedarf fördert.
Ziel ist es, durch geeignete Fördermaßnahmen die im Zusammenhang mit der Hörbehinderung entstehenden Lern- und Leistungsdefizite auszugleichen und den hörgeschädigten Schülern so die Vermittlung von Lerninhalten mit den Methoden der Regelschule zu erleichtern.
Gemeinsamer Unterricht – Struktur
Folgende Fördermaßnamen können Gegenstand des Gemeinsamen Unterrichts sein:
Beratung von Lehrerinnen und Lehrern an Regelschulen
Information über die Hörschädigung und ihre Folgen für die Kommunikation und das Lernverhalten
Beratung bzgl. der Verbesserung der Bedingungen des Lernens am konkreten Standort (Sitzplatzwahl, Maßnahmen zur Schalldämmung und Beleuchtung im Klassenraum u.ä.)
Bewusstmachen der Notwendigkeit der Nutzung von Hörhilfen (Hörgeräte, Microport-Anlagen) und Einweisung in die Benutzung dieser Hörhilfen
Lehrerverhalten während des Unterrichts (Sprechweise, Freihalten des Gesichtsfeldes, konsequente Hinwendung zum Kommunikationspartner, angemessene Sprechlautstärke)
Hörgeschädigtenspezifische Unterrichtsmethoden (Visualisierung gesprochener Unterrichtsinhalte, Sprechdisziplin, Sitzplatzwahl, Modifikation von Medien)
Für die Mitschüler: Einhalten von Gesprächsregeln, Vermeiden von Störgeräuschen
Information über den Nachteilsausgleich
Information der Kollegien im Rahmen von Konferenzen
Training mit den hörgeschädigten Schülerinnen und Schülern
Übungen zur Hörtaktik
Überprüfung der Hörhilfen
Vor- und Nachbereitung von Unterricht bzgl. der sprachlichen Schwerpunkte (Ausbau von Wortschatz, Satzbau und Inhaltserfassung der akustisch nur eingeschränkt aufgenommenen Unterrichtsinhalte)
Zusammenarbeit mit den Eltern
Beratung bzgl. der angemessenen Einschätzung des jeweiligen kindlichen Lern- und Leistungsniveaus und dem Aufzeigen möglicher elterlicher Hilfen