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Das Streitschlichterprogramm
An jeder Schule gibt es Streit unter Schülern. Das ist normal. Normal ist auch, dass zur Klärung und Schlichtung die Lehrer hinzugezogen werden. Das ist sicher in vielen Fällen sinnvoll und notwendig.
Aber warum sollen die Schüler nicht lernen, Konflikte untereinander und selbstständig zu lösen?
„Es gibt keinen Weg zum Frieden, wenn nicht der Weg schon Frieden ist.“
An vielen Regelschulen wurde in den letzten Jahren das Konzept der Streitschlichtung unter Schülern erfolgreich eingeführt. Wir waren skeptisch, ob das mit Hörgeschädigten auch gelingen kann.
Allerdings erfuhren wir, dass die Schule für Hörgeschädigte Köln schon einen erfolgreichen Versuch gestartet hat. Also luden wir zwei Kollegen in die Lehrerkonferenz am Ende des Schuljahres 2004/05 ein und ließen uns informieren über Chancen und Risiken der Umsetzung.
Unter dem oben genannten Zitat als Motto überzeugten uns diese Kölner Kollegen, dass es sich lohnt, einen Versuch zu starten.
Deshalb haben wir beschlossen, zwei Kolleginnen an einer Fortbildung teilnehmen zu lassen, die sie dazu qualifiziert, ein solches ehrgeiziges Projekt zu starten.
Der Weg bis zur Verwirklichung wird noch weit sein. Wir werden an dieser Stelle zur gegebenen Zeit von einzelnen Etappen berichten.
Was bedeutet Streitschlichtung?
Um Ihnen vorweg schon mal eine Vorstellung zu vermitteln, finden Sie im Folgenden einige wichtige Prinzipien des Konzeptes stichpunktartig aufgelistet:
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Die Schüler lösen selbstständig ihre Konflikte.
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Die Lehrer sind nicht daran beteiligt.
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Es gibt keine Schuldzuweisung.
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Es gibt keine Gewinner und Verlierer.
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Die Schüler kommen weg von der Schuldsprache zur Kausalsprache.
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Es soll das Problem und nicht die Person „bekämpft“ werden.
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Voraussetzungen der Streitenden
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Freiwilligkeit
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Bereitschaft sich zu verständigen und gemeinsam Lösungen zu suchen
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dem Gegenüber trauen
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den Anderen respektieren
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Voraussetzungen der Lehrer
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keine Einmischung
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Lösungswege der Streitenden akzeptieren
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Grundhaltungen der Streitschlichtung (siehe oben) verkörpern
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Zeit für Schlichtungsgespräche gewähren
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