Mit Verabschiedung des Gesetzes zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zum 01.01.2009 hat unter anderem die inklusive Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung einen hohen Stellenwert eingenommen.

Mit diesem Internetauftritt möchte der LWL allen Interessierten und Betroffenen einen Einblick in die Thematik geben und über die unterschiedlichen Unterstützungsmöglichkeiten für inklusive Beschulungen in NRW – insbesondere den LWL-Geräte- und Finanzpool - informieren und beraten. Dies vor dem Hintergrund seiner Schulträgerschaft von 35 Förderschulen, die es ermöglicht, auf umfangreiche Erfahrungen in der Beschulung und Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen zurückgreifen zu können.
 
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