Der LWL unterstützt den Gemeinsamen Unterricht behinderter und nichtbehinderter Schülerinnen und Schüler in Westfalen-Lippe.
Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden auch in allgemeinen Schulen gefördert. Diese Form der Förderung erweitert die schulischen Förderangebote und muss in vielerlei Hinsicht entwickelt werden. In jedem Einzelfall ist zu prüfen, wo das einzelne Kind mit Behinderung optimal gefördet wird. Die Förderschulen in Trägerschaft des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe unterstützen Kinder mit Behinderungen auch in allgemeinen (Regel-) Schulen. Lehrerinnen und Lehrer der LWL-Förderschulen unterrichten gemeinsam mit Lehrkräften der allgemeinen (Regel-) Schulen Kinder im gemeinsamen Unterricht. In Westfalen-Lippe unterstützt der LWL darüber hinaus die Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung in diesen Schulen durch folgende Maßnahmen:
1. Gerätepool
2. Finanzpool - Maßnahmen zur Vermeidung einer Internatsunterbringung
3. Antragsverfahren
Antragsberechtigt ist der Schulträger der allgemeinen Schule. Der formlose Antrag ist rechtzeitig vor Aufnahme des behinderten Kindes in die Schule einzureichen beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Abteilung LWL-Schulen, Warendorfer Strasse 25, 48133 Münster.
Dem Antrag müssen die persönlichen Daten der Schülerin / des Schülers und eine Beschreibung der zu fördernden Maßnahme zu entnehmen sein. Ferner sind folgende Unterlagen beizufügen:
a) Einverständniserklärung der Eltern zur geplanten integrativen Beschulung ihres Kindes,
b) Nachweis des sonderpädagogischen Förderbedarfs des betreffenden Kindes,
c) Befürwortende Stellungnahme der zuständigen Schulaufsichtsbehörde zur geplanten integrativen Beschulung (Beschulungsbescheid, Gutachten im Rahmen VO-SF,
d) Gutachten der betreuenden Sonderpädagogischen Kraft, aus dem die notwendige sachliche Ausstattung hervorgeht,
e) Kostenvoranschläge zu den benötigten Hilfsmitteln bzw. Darlegung der entstehenden Kosten,
f) git nur für 2. Finanzpool: Benennung des alternativen Förderortes (mit notwendiger Internatsunterbringung) für den Nachweis der Vermeidung einer Internatsunterbringung.
4. Nutzungsvertrag
Einzelheiten werden zwischen dem Schulträger der allgemeinen (Regel-) Schule und dem LWL vertraglich vereinbart.
Ansprechpartner in der Abteilung LWL-Landes-jugendamt, Schulen, Koordinationsstelle Sucht:
Erhard Wolberg
Tel.: 0251/591-3758
Fax.: 0251/591-266
e-mail: erhard.wolberg@lwl.org