Unterstützung

Hinweise über Maßnahmen und Regelungen zur Vorbereitung und zur Unterstützung der Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen: 

Frühförderung allgemein 
 
Durch Frühförderstellen werden Kindern mit Behinderungen bereits in den ersten Lebensjahren heilpädagogische und teilweise auch medizinisch-therapeutische Hilfen angeboten. Sie sollen dadurch auch auf den späteren Besuch der Schule vorbereitet werden.
 
Die Einrichtungen arbeiten ambulant oder besuchen das Elternhaus oder die Kindertageseinrichtung auf, um dort die notwendigen Hilfen und Therapien durchzuführen. Eltern und Bezugspersonen werden dabei einbezogen.
 
Für Maßnahmen im Rahmen der Frühförderung entstehen den Eltern keine Kosten. Hauptkostenträger sind die Sozialhilfeträger und die gesetzliche Krankenversicherung.
 

Die Frühförderstellen sind meist in Trägerschaft der freien Wohlfahrtspflege oder als rechtlich selbständige Einrichtungen Mitglied in der freien Wohlfahrtspflege sowie auch in kommunaler Trägerschaft. 

Kind während der Frühförderung Kind während der Frühförderung

 

 

 

Frühförderung für Kinder mit Hör- oder Sehbehinderung

Für Kinder mit einer Hörbehinderung oder einer Sehbehinderung erfolgt die Frühförderung durch sonderpädagogische Fachkräfte der entsprechenden LWL-Förderschulen. Im Jahr 2009 wurden dort insgesamt 1.127 Frühförderkinder betreut. Die Betreuung von 432 Kindern im Alter bis zu 3 Jahren erfolgte im Elternhaus, von 695 Kindern im Alter von 3 Jahren bis zur Schulpflicht in einer Tasgeseinrichtung für Kinder.

Schüler in audiometrischer Beratungsstelle Schüler im pädaudiologischen Testraum

 

Beratungsstellen für Kinder mit Hör- und Sehbehinderung

An die Beratungsstellen der LWL-Förderschulen mit dem
Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation sowie Förderschwerpunkt Sehen können sich neben den Eltern auch alle an der Förderung und dem Wohlergehen eines hörbehinderten oder sehbehinderten bzw. blinden Kindes Beteiligte (z.B. Erzieherinnen und Erzieher, Lehrkräfte, Ärztinnen und Ärzte, Therapeutische Kräfte, Akustikerinnen und Akustiker) wenden.

Elektronische Kommunikationshilfe Elektronische Kommunikationshilfe

Beratungsstellen Unterstützte Kommunikation

Für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen, die sich nicht oder nur sehr unzureichend über ihre Lautsprache mitteilen können, bietet die sogenannte Unterstützte Kommunikation verschiedene Hilfsmöglichkeiten.

Schülerin mit Bildschirmlesegerät Schülerin mit Bildschirmlesegerät

LWL-Gerätepool

Über den „LWL-Gerätepool“ werden den Kommunen über spezielle Nutzungsverträge behinderungsspezifische Hilfsmittel für die Beschulung sinnesgeschädigter und körperbehinderter Kinder in allgemeinen Schulen zur Verfügung gestellt.

Über den „LWL-Finanzpool besteht für die Kommunen zusätzlich die Möglichkeit, Zuwendungen für die ortsnahe integrative Beschulung behinderter Schülerinnen und Schüler zu erhalten, wenn dadurch eine Beschulung mit Internatsunterbringung vermieden werden kann und somit ansonsten anfallende Kosten im Rahmen der Eingliederungshilfe eingespart werden können, die der LWL als Pflichtaufgabe finanzieren müsste.

Gemeinsamer Unterricht

Im Rahmen des Gemeinsamen Unterrichts (GU) unterstützen Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen der Förderschulen die Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen in allgemeinen Schulen. Die Unterstützung durch diese Lehrkräfte zeichnet sich insbesondere durch eine gezielte, individualisierte Betreuung und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern in Einzelförderung aus.

Die Förderung der Kinder findet entweder innerhalb des regulären Unterrichts (unterstützend und begleitend) oder in 1:1-Situationen außerhalb des Klassenverbands statt. Je nach Erfordernis kann die sonderpädagogische Lehrkraft auch Kleingruppenförderung innerhalb oder außerhalb des Klassenunterrichts sowie Klassenunterricht mit Teamteaching anbieten.

Zu den Aufgaben der „GU-Lehrerinnen und –Lehrer“ gehört auch die Anleitung und Unterweisung der Lehrkräfte und des sonstigen (Assistenz-)Personals der allgemeinen Schulen im Umgang mit den im gemeinsamen Unterricht eingesetzten Hilfsmitteln sowie die Beratung der Lehrkräfte zur Gewährung von individuell erforderlichen Nachteilsausgleichsangeboten.

 

Wie folgender Grafik zu entnehmen ist, konnte die Anzahl der durch LWL-Schulen betreuten Schülerinnen und Schüler im Gemeinsamen Unterricht in den letzten 10 Jahren nahezu verdoppelt werden. Aktuell sind es 629 Schülerinnen und Schüler.

Die Grafik zeigt eine steigende Kurve Anzahl der im Gemeinsame Unterricht durch LWL-Förderschulen betreuten Schülerinnen und Schüler (Stand 15.10.2009)