Unterstützung
Hinweise über Maßnahmen und Regelungen zur Vorbereitung und zur Unterstützung der Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen:
Hinweise über Maßnahmen und Regelungen zur Vorbereitung und zur Unterstützung der Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen:
Die Frühförderstellen sind meist in Trägerschaft der freien Wohlfahrtspflege oder als rechtlich selbständige Einrichtungen Mitglied in der freien Wohlfahrtspflege sowie auch in kommunaler Trägerschaft.
Kind während der Frühförderung
Frühförderung für Kinder mit Hör- oder Sehbehinderung
Für Kinder mit einer Hörbehinderung oder einer Sehbehinderung erfolgt die Frühförderung durch sonderpädagogische Fachkräfte der entsprechenden LWL-Förderschulen. Im Jahr 2009 wurden dort insgesamt 1.127 Frühförderkinder betreut. Die Betreuung von 432 Kindern im Alter bis zu 3 Jahren erfolgte im Elternhaus, von 695 Kindern im Alter von 3 Jahren bis zur Schulpflicht in einer Tasgeseinrichtung für Kinder.
Schüler im pädaudiologischen Testraum
Beratungsstellen für Kinder mit Hör- und Sehbehinderung
An die Beratungsstellen der LWL-Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation sowie Förderschwerpunkt Sehen können sich neben den Eltern auch alle an der Förderung und dem Wohlergehen eines hörbehinderten oder sehbehinderten bzw. blinden Kindes Beteiligte (z.B. Erzieherinnen und Erzieher, Lehrkräfte, Ärztinnen und Ärzte, Therapeutische Kräfte, Akustikerinnen und Akustiker) wenden.
Elektronische Kommunikationshilfe
Beratungsstellen Unterstützte Kommunikation
Für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen, die sich nicht oder nur sehr unzureichend über ihre Lautsprache mitteilen können, bietet die sogenannte Unterstützte Kommunikation verschiedene Hilfsmöglichkeiten.
Schülerin mit Bildschirmlesegerät
LWL-Gerätepool
Über den „LWL-Gerätepool“ werden den Kommunen über spezielle Nutzungsverträge behinderungsspezifische Hilfsmittel für die Beschulung sinnesgeschädigter und körperbehinderter Kinder in allgemeinen Schulen zur Verfügung gestellt.
Über den „LWL-Finanzpool“ besteht für die Kommunen zusätzlich die Möglichkeit, Zuwendungen für die ortsnahe integrative Beschulung behinderter Schülerinnen und Schüler zu erhalten, wenn dadurch eine Beschulung mit Internatsunterbringung vermieden werden kann und somit ansonsten anfallende Kosten im Rahmen der Eingliederungshilfe eingespart werden können, die der LWL als Pflichtaufgabe finanzieren müsste.
Wie folgender Grafik zu entnehmen ist, konnte die Anzahl der durch LWL-Schulen betreuten Schülerinnen und Schüler im Gemeinsamen Unterricht in den letzten 10 Jahren nahezu verdoppelt werden. Aktuell sind es 629 Schülerinnen und Schüler.
Anzahl der im Gemeinsame Unterricht durch LWL-Förderschulen betreuten Schülerinnen und Schüler
(Stand 15.10.2009)