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Rechtsgrundlagen zur inklusiven Beschulung

Rechtsgrundlagen, die im Zusammenhang mit der inklusiven Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung von Interesse sein können:

Ausbildungsordnung gemäß § 52 SchulG NRW (AO-SF)
Verwaltungsvorschriften zur Verordnung AO-SF (VVzAO-SF)
Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS)
Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sek. I (APO-SI)
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz des Bundes (AGG)
Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (BGG)
Mitwirkungsrechte der Schulkonferenz bei der Einrichtung von GU
Behindertengleichstellungsgesetz des Landes NRW (BGG - NRW)
Schülerfahrkostenverordnung des Landes NRW (SchfkVO)
Schulgesetz des Landes NRW (SchulG NRW)
Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)
Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Artikel 24 (Bildung) der UN-Behindertenrechtskonvention
Richtung Inklusion

Zum Thema Inklusion hat der LWL eine Informationsbroschüre und eine Microsite "Richtung Inklusion" erstellt. Hier finden Sie weitere Informationen.

Richtung Inklusion

LWL-Workshop 16.09.2010

Titel: "Inklusive Bildung"

Dokumentation

Logo der Fachtagung

LWL- Fachtagung 04.11.2010

Titel: "Inklusive Schule - Eine Chance für alle?!"

Tagungsprogramm und -dokumentation

Inklusion als Kooperationsthema

Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung - welchen gemeinsamen Handlungsbedarf in Jugendhilfe und Schule gibt es?

Zu diesem Thema hat vom 06. - 07.12.2010 eine Fachtagung im LWL-Bildungszentrum Jugendhof Vlotho stattgefunden.

Tagungsdokumentation zur Fachtagung

Das Bild zeigt einen Ausschnitt aus der Inklusionslandkarte

Landkarte der inklusiven Beispiele - Leuchttürme weisen den Weg

Dem Beauftragten der Bundesregie-rung für die Belange behinderter Menschen ist 2008 im Rahmen der Umsetzung der UN-Konvention auf nationaler Ebene die Aufgabe des Koordinierungs-mechanismus übertragen worden. Dieser soll nach Art. 33 des Übereinkommens die Maßnahmen zur Durch-führung des Überein-kommens erleichtern. Er bildet die Schnittstelle zur Zivilgesellschaft, besonders zu Menschen mit Behinderungen und ihren Verbänden, und sammelt ihre Ideen, Vorschläge, Kritik, etc. zur Umsetzung der Konvention. Kernstück des Koordinierungs-mechanismus ist die Arbeit des Inklusionsbeirats, der überwiegend aus Menschen mit Behinderungen besteht. Zu seinen Aufgaben zählt unter anderem die Auswahl und die Bewertung der Beispiele auf der Landkarte.

Informationen zur Inklusionslandkarte des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen

Logo: einfach teilhaben

Das Bundesminsiterium für Arbeit und Soziales (BMAS) betreibt die Internetseite www.einfach-teilhaben.de. Über diese Internetseite stellt das BMAS Interessierten u. a. breite Informationen über behinderungskompensierende Techniken und Technologien für Computer und Internet zur Verfügung. Diese Internestseite macht  unter der Überschrift "Barriefrei kommunizieren!" auf den link zu der von der Technischen Jugendfreizeit- und Bildungsgesellschaft (tjfgb) gGmbH betriebenen Onlinedatenbank aufmerksam. Diese "Online-Datenbank barriefrei-kommunizieren" enthält eine herstellerunabhängige Sammlung behinderungs-kompensierender Techniken und Technolgien für Computer und Internet. Sie dient Betroffenen, Angehörigen und Betreuerinnen und Betreuern als Orientierungshilfe und Leitfaden.

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