Demokratische Steuerung und Kontrolle durch den Schulausschuss

LWL-Schulausschuss

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe ist Schulträger der LWL-Schulen. Der LWL wird gebildet von den Kreisen und kreisfreien Städten der früheren Provinz Westfalen und des früheren Landes Lippe. Er ist wie die Städte und Kreise eine öffentlich-rechtliche Körperschaft mit dem Recht der Selbstverwaltung durch seine gewählten Organe.

Der wesentliche Unterschied im Vergleich zu den Städten und Kreisen besteht darin, dass die Mitglieder des höchsten Beschlussorgans, der Landschaftsversammlung, nicht durch die Bürgerinnen und Bürger direkt sondern von den Räten der Städte und den Kreistagen der Kreise gewählt werden. Nur durch die starke Solidargemeinschaft der Städte und Kreise ist es den Kommunen möglich, auch Aufgaben zu erfüllen, für die ein Bedarf in jeder einzelnen Kommune nicht besteht. Die Aufgabenerfüllung im regionalen Raum wird also durch Frauen und Männer kontrolliert und gesteuert, die dies nicht beruflich tun, sondern die mittelbar von den Bürgerinnen und Bürgern in allgemeiner, gleicher, freier und geheimer Wahl gewählt werden. Die Kontrolle durch auf Zeit gewählte Mitglieder der Landschaftsversammlung führt zu bürgernaher Verwaltung. Es ist ausgeschlossen, dass sich Entscheidungen von Spezialistinnen und Spezialisten verselbständigen und aus sich heraus rechtfertigen. Die wesentlichen Entscheidungen müssen gut begründet und für Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar sein. Dies sichert z. B. ein Schulwesen, das im Interesse der Kinder und Jugendlichen mit Behinderung funktioniert.

Die Landschaftsversammlung bildet einen Schulausschuss, der für die besonderen Belange der LWL- Schulen zuständig ist. Zurzeit gehören dem Schulausschuss 23 Personen aus den Fraktionen der CDU, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, der FDP-FW und die Linke/Die PARTEI und AfD an. Derzeitiger Vorsitzender des Schulausschusses ist Herr Norbert Ostermann aus Ahlen, seine Stellvertreterin ist Elisabeth Lindenhahn aus Raesfeld. Alle wesentlichen Entscheidungen für die LWL- Schulen werden durch die Gremien der Landschaftsversammlung getroffen. Die Verwaltung – an ihrer Spitze eine auf 8 Jahre gewählte Person – bereitet die Beschlüsse der einzelnen Gremien der Landschaftsversammlung vor. Der LWL-Direktor wird durch die Landesrätin Birgit Westers LWL-Dezernat Jugend und Schule vertreten. Der Landschaftsverband als starke und große Verwaltung, erfüllt neben der Trägerschaft für die Förderschulen viele Aufgaben, die einen besonderen Bezug zur Schule haben. So ist er als Träger des Landesjugendamtes für die Beratung und Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendhilfe zuständig. Als Träger des Inklusionsamtes Arbeit setzt er sich für Menschen mit Behinderungen im Berufsleben ein. Als Träger der überörtlichen Sozialhilfe unterstützt er behinderte, kranke und pflegebedürftige Menschen. Insgesamt entsteht so ein starkes Netz, in dem die verschiedenen Bereiche voneinander lernen können. Das Ergebnis ist eine hohe Qualität der Angebote des Landschaftsverbandes. Eine Qualität, die vor allem auch den Kindern in den LWL- Schulen zugute kommt.

Vorsitzender

Norbert Ostermann (Bündnis 90/Die Grünen)

Stellvertretende Vorsitzende

Elisabeth Lindenhahn (SPD)