Schülerbeförderung zu den LWL-Förderschulen
Für rund 6.200 Kinder und Jugendliche seiner 35 Förderschulen stellt der LWL die Beförderung zwischen Elternhaus und Schule sicher bzw. übernimmt der LWL die Beförderungskosten.
Landschaftsverband Westfalen-Lippe -
URL: http://www.lwl.org/LWL/Jugend/Schulen/Schuelerbefoerderung
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Ein Anspruch auf Erstattung der Fahrkosten entsteht, wenn der Schulweg in der einfachen Entfernung mehr als 2 km (Klasse E bis 4) bzw. mehr als 3,5 km (Klasse 5 bis 10) beträgt.