Foto: Schüler der LWL-Schulen bei den Bussen, Foto: Mark Wohlrab

Schülerbeförderung zu den LWL-Förderschulen

Für rund 6.200 Kinder und Jugendliche seiner 35 Förderschulen stellt der LWL die Beförderung zwischen Elternhaus und Schule sicher bzw. übernimmt der LWL die Beförderungskosten.

Öffentliche Verkehrsmittel

Wenn möglich, benutzen die Schülerinnen und Schüler öffentliche Verkehrsmittel. Dabei übernimmt der LWL die Kosten für die jeweils kostengünstigste Art der Beförderung. Für anerkannt schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler übernimmt der LWL die Kosten der Wertmarke, wenn dadurch öffentliche Verkehrsmittel unentgeltlich genutzt werden können. Die Abrechnungsbelege (nur Originale) sind bei der Schule einzureichen. 

Ein Anspruch auf Erstattung der Fahrkosten entsteht, wenn der Schulweg in der einfachen Entfernung mehr als 2 km (Klasse E bis 4) bzw. mehr als 3,5 km (Klasse 5 bis 10) beträgt.

Schülerspezialverkehr

Rund 4.900 Schülerinnen und Schüler werden mit dem Schülerspezialverkehr des LWL zur Schule befördert, da sie öffentliche Verkehrsmittel nicht nutzen können. Zum Einsatz gelangen PKW, Kleinbusse sowie Spezialfahrzeuge für eine Beförderung sitzend im Rollstuhl. Sitzen mehr als 5 körperbehinderte oder schwerstbehinderte Kinder und Jugendliche in einem Fahrzeug, fährt zusätzlich eine Begleitperson mit, die die Schülerinnen und Schüler während der Fahrt beaufsichtigt und ihnen beim Ein- und Aussteigen behilflich ist. Darüber hinaus wird auch eine Begleitperson in großräumigen Rollstuhlfahrzeugen oder wenn ein Kind wegen seiner Behinderung einer besonderen Aufmerksamkeit bedarf, eingesetzt (siehe auch Rahmenverträge).

Daten zum LWL-Schülerspezialverkehr

  • 4.900 Schülerinnen und Schüler
  • 225 Beförderungsunternehmen jährlich
  • 1.228 Fahrlinien
  • 23,5 Millionen Beförderungskilometer im Jahr

Sicherheitsüberprüfungen

Die eingesetzten Fahrzeuge und das Fahrpersonal werden vom Schulträger gemeinsam mit der örtlichen Polizeibehörde vor Ort unangemeldet überprüft. Diese polizeilich unterstützten Überprüfungen haben einen guten Sicherheitsstandard zutage gefördert.

Beförderung mit Privatfahrzeugen

Sofern die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel sowie die Beförderung mit dem Schülerspezialverkehr nicht möglich ist, erstattet der LWL Kosten für den Einsatz von Privatfahrzeugen. Nach den Bestimmungen der Schülerfahrkostenverordnung können hierfür 13 Cent je Kilometer Schulweg abgerechnet werden.