Schülerbeförderung zu den LWL-Förderschulen
Für rund 6.200 Kinder und Jugendliche seiner 35 Förderschulen stellt der LWL die Beförderung zwischen Elternhaus und Schule sicher bzw. übernimmt der LWL die Beförderungskosten.
Ein Anspruch auf Erstattung der Fahrkosten entsteht, wenn der Schulweg in der einfachen Entfernung mehr als 2 km (Klasse E bis 4) bzw. mehr als 3,5 km (Klasse 5 bis 10) beträgt.