LWL-Förderschulen, Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation

Als Schulträger unterhält der LWL sieben Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation: Sechs Förderschulen mit Grund- und Hauptschule und eine Realschule für hörgeschädigte Schülerinnen und Schüler.
 
Jede der LWL-Förderschulen nimmt Kinder und Jugendliche aus ihrem Einzugsgebiet auf. Die Unterbringung in einem LWL-Schülerinternat wird in Münster oder Dortmund angeboten.
 
Sofern die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich ist, können Schülerinnen und Schüler für den täglichen Schulweg einen Schülerspezialverkehr benutzen. Für die Beförderung zur Schule entstehen den Eltern keine Kosten.

 

Die LWL-Förderschulen, Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation nehmen Kinder und Jugendliche auf,

    die schwerhörig oder gehörlos sind,
    die eine auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung haben,
    die auch mit technischen Hörhilfen dem Unterricht in der allgemeinen Schule nicht folgen können, 
    die neben einer Hörschädigung noch weitere Förderbedarfe aufweisen. 
Der Unterricht berücksichtigt die erschwerten Lernbedingungen und die individuellen Förderbedarfe der Schülerinnen und Schüler. Akustisch besonders ausgestattete Klassenräume und technische Hilfsmittel (z.B. Hörsprechanlagen) unterstützen das tägliche Lernen.
Ziel der Förderung ist, den Schülerinnen und Schülern die Sprache in Laut- und Schriftform so weit wie möglich verfügbar zu machen. Die Kommunikation findet je nach den individuellen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler in Laut-, Schrift- oder Gebärdensprache statt.
Die Vorbereitung auf ein selbstständiges Leben, integriert in die Gesellschaft und auf das Berufs- und Arbeitsleben sind besondere Schwerpunkte im Unterricht.
An den LWL-Förderschulen werden alle regulären Schulabschlüsse der Sekundarstufe I (einschließlich Fachoberschulreife) vermittelt. Ferner wird auch nach den Bildungsgängen der Förderschwerpunkte Lernen und geistige Entwicklung unterrichtet.
 
In Zusammenarbeit mit Partnern aus der Jugendhilfe bieten die LWL-Förderschulen ganztägige Betreuungsmaßnahmen für die Primarstufe (Offene Ganztagsschule) sowie eine Übermittagbetreuung mit Nachmittagsangeboten für die Sekundarstufe I an.
Gemeinsamer Unterricht
Die Lehrerinnen und Lehrer der LWL-Förderschulen unterstützen Schülerinnen und Schüler, bei denen ein sonderpädagogischer Förderbedarf im Bereich Hören und Kommunikation festgestellt wurde im gemeinsamen Unterricht an Regelschulen.
 
Individuell abgestimmte Maßnahmen sollen den Schülerinnen und Schülern zu einer erfolgreichen Teilnahme am Unterricht der Grund-, Haupt-, Real- oder Gesamtschule sowie des Gymnasiums verhelfen.
Das können unter anderem sein:
 
  • Einzelförderung oder Förderung mit Mitschülern in einer Gruppe
  • Beratung der Regelschullehrerinnen und –lehrer
  • Beratung der Eltern
  • Information der Mitschülerinnen und Mitschüler über Auswirkungen von Hörschädigungen
Die Entscheidung für diese Art und über den Umfang der Förderung trifft die Schulaufsicht auf der Basis des Elternwunsches und eines sonderpädagogischen Gutachtens (AO-SF).

LWL-FÖRDERSCHULE: INKLUSIVER UNTERRICHT

Die Zukunft im Blick

Der Realschulabschluss kann in der Rhein.-Westf. Realschule, LWL-Förderschule, Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation, Dortmund erworben werden. Die Schule nimmt Schülerinnen und Schüler aus ganz Nordrhein-Westfalen auf. Eine Internatsunterbringung für diese Schülerinnen und Schüler ist möglich.
 
Bildungsmöglichkeiten der Sekundarstufe II werden im Rhein.-Westf. Berufskolleg (LVR-Förderschule), Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation, Essen angeboten. Dieses wird in der Trägerschaft des Landschaftsverbandes Rheinland geführt.