Pädagogische Frühförderung hörgeschädigter Kinder
Hörgeschädigte Kinder sollen so früh wie möglich gefördert werden, um frühe Entwicklungsmöglichkeiten zu nutzen und Entwicklungsverzögerungen und -störungen zu reduzieren oder zu vermeiden. Sonderpädagogische Fachkräfte fördern die Kinder im Vorschulalter (von 3 Monaten bis zur Einschulung) in Zusammenarbeit mit den Eltern zu Hause oder im Kindergarten.
Die Teilnahme an der pädagogischen Früherziehung und Frühförderung sowie der Besuch des Förderschulkindergartens sind freiwillig und kostenlos. Über die Aufnahme in die pädagogische Frühförderung entscheidet die Schulaufsichtsbehörde.
Die LWL-Förderschulen haben sogenannte Vorschulgruppen eingerichtet, in denen einmal wöchentlich Frühförderkinder, die im kommenden Jahr schul-pflichtig werden, in der Schule gefördert werden, um sie gezielt auf die schulische Eingliederung vorzubereiten.
