Die schulische Förderung behinderter Kinder hat beim LWL lange Tradition

Gehörlos – Schwerhörig – Blind – Sehbehindert – Körperbehindert - Sprachbehindert 

Vom Anfang in Büren zur Schule für alle Kinder mit Behinderungen
 
Bereits seit der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts ist der LWL, bzw. waren seine Rechtsvorgänger, Träger von Einrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche mit Behinderungen schulisch gefördert werden. In Westfalen - Lippe begann die schulische Förderung gehörloser Kinder im Jahre 1830 in der heute noch bestehenden Gehörlosenschule in Büren. Die LWL-Schulen sind hierfür ein ganz besonderer Baustein.

Von Büren zu anderen Orten in Westfalen

Es folgten Schulen des gleichen Typs an den Standorten Langenhorst, heute Münster (1841), Dortmund (1953) und Bielefeld (1960). Damit hatte der LWL ein Netz von Schulen für gehörlose Kinder geschaffen, dass wegen der großen Entfernungen und der noch nicht ausgebauten Verkehrsverbindungen allerdings häufig einen Internatsaufenthalt erforderte. Zeitlich später entstand ebenfalls ein Netz von Schulen für schwerhörige Kinder. Diese LWL-Schulen fanden sich in Gelsenkirchen, Olpe, Bielefeld, Münster und Bochum. 2001 - 2003 Jahre führte der LWL die Schulen für Gehörlose und die Schulen für Schwerhörige im Rahmen einer umfangreichen und mit allen Beteiligten abgestimmten Schulentwicklungsplanung zu Schulen für Gehörlose und Schwerhörige zusammen. Diese nannte der Landesgesetzgeber 2005 um in Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation. Ergänzt werden die Schulen mit diesem Förderschwerpunkt um eine Realschule in Dortmund. Nach Abschluss dieser Schule können die Kinder ein Berufskolleg des Landschaftsverbandes Rheinland in Essen besuchen und dort bis zum Abitur alle Bildungsabschlüsse erreichen.

Von der Förderung gehörloser Kinder zur Förderung von allen Kindern mit Behinderungen

Bereits im Jahre 1842 gründete Pauline von Mallinckrodt die erste Privatblindenanstalt in Paderborn. Fünf Jahre später wurde die von Vincke’sche Provinzial - Blindenanstalt in Soest eröffnet. Auch diese Einrichtungen werden heute als LWL-Schulen geführt. Neben den beiden Schulen für Blinde entstanden Schulen für Sehbehinderte in Bielefeld, Dortmund, Gelsenkirchen, Münster und Olpe. Beide Schulformen wurden Ende der 90-er Jahre im Rahmen einer Schulentwicklungsplanung zu „Schulen für Blinde und Sehbehinderte“ entwickelt. 2005 benannte der Gesetzgeber sie in „Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Sehen“ um. Das LWL - Angebot wird ergänzt durch ein Berufskolleg mit dem Schwerpunkt Sehen und einen Realschulzweig an der Soester LWL-Schule. Ein sehbehindertes oder blindes Kind kann also in Westfalen bis zum Abitur jeden Schulabschluss und eine Reihe von Berufsausbildungen in Einrichtungen des LWL erlangen. Also erst nachdem 1830, 1841, 1842 und 1847 die ersten der heutigen LWL-Schulen gegründet waren, wurde im Jahre 1911 in Preußen die Schulpflicht für blinde und „taubstumme“ Kinder eingeführt. Noch wesentlich später, erst im Jahre 1966 erfolgte die Einführung der allgemeinen Schulpflicht für alle behinderten Kinder im Land Nordrhein-Westfalen. Ende der sechziger Jahre schuf das Land NRW durch die Novellierung des Schulrechts die Grundlagen für ein differenziertes Sonderschulwesen, bestehend aus zehn Sonderschultypen. In diesem differenzierten Sonderschulwesen übernahmen die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe die Trägerschaft für die überregionalen Schulen. Immer wenn in Kreisen und kreisfreien Städten für einen Förderschwerpunkt nicht genügend Kinder leben, wird der LWL tätig. So ist er Träger Schulen für gehörlose und schwerhörige, für blinde und sehbehinderte, für körperbehinderte und – im Sekundarbereich I – für sprachbehinderte Kinder. Neben den bereits genannten Schulen errichtete der Landschaftsverband Westfalen - Lippe an den LWL-Kliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Hamm, Marsberg und Marl - Sinsen Schulen für Kranke. Dies sind Schulen für Kinder, die auf Grund eines stationären Aufenthaltes in einer Klinik die Regelschule während dieser Zeit nicht besuchen können. In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass trotz schulrechtlicher Entwicklungen (seit 1995 können behinderte Kinder auch die allgemeine Schule besuchen) der Ausbau der Westf. Sonderschulen noch nicht abgeschlossen ist. Insbesondere der steigende Bedarf an Schulplätzen für körperbehinderte Kinder machte den Ausbau vieler, bestehender Schulen sowie die Errichtung einer neuen Schule 1995 am Standort Werl notwendig. Auch zukünftig sollen steigende Bedarfe durch Abstimmungen und Kooperationen mit anderen Sonder- und Regelschulträgern gedeckt werden.

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