Die Schule für Gehörlose und Schwerhörige

Schon bald zeigte sich, dass durch die verbesserte Frühförderung und die rasante Entwicklung der Hörgerätetechnik immer mehr gehörlose Kinder sich in der Sprache und mit der Sprache wie schwerhörige bewegen konnten und dass immer weniger Schüler einen als klassisch systematisch zu bezeichnenden Sprachaufbau benötigten. Schüler, die früher die Gehörlosenschule brauchten, konnten jetzt mit Mitteln der Schwerhörigenpädagogik gefördert werden und leichtgradig Schwerhörige konnten die Regelschule besuchen und dem Unterricht dort folgen – meist mit pädagogischer Unterstützung durch die Schwerhörigenschule. Die Schülerzahl der Gehörlosenschulen schrumpfte. Auch die Bürener Schule blieb davon nicht verschont. Der Bestand der Schule war erheblich gefährdet, als sich nur noch gut 30 Schüler in den Gebäuden verloren.
Schüler/innen auf dem Schulhof Schüler/innen auf dem Schulhof
Kann man die Begriffe „gehörlos“ und „schwerhörig“ wirklich so klar definieren und trennen, dass dabei eine klare Entscheidung für die eine oder die andere Schulform, für den einen oder den anderen pädagogischen Weg in der Sprachvermittlung getroffen wird? Oder sind die Übergänge nicht eher fließend und entziehen sich einer klaren Messung und Definition? Spielen nicht auch andere Gesichtpunkte als die der reinen Fähigkeit, Töne zu hören, eine Rolle bei der Fähigkeit, Sprache und Sprechen zu lernen oder bei der Fähigkeit, überhaupt schulisch gebildet zu werden? Ist es deshalb nicht logisch, die Trennung in Gehörlosen- und Schwerhörigenschulen ganz aufzugeben zugunsten eines Schulsystems, das individuell fördert? Diese Überlegungen führten 1996 zu dem Schulverbund zwischen der Gehörlosenschule Büren und der Schwerhörigenschule Bielefeld-Senne, wobei ab diesem Zeitpunkt in Büren sowohl gehörlose als auch schwerhörige Kinder aufgenommen wurden und sich der Schulname erneut wandelte in „Schule für Gehörlose und Schwerhörige“. Einerseits und damit formal gesehen trug dieser Verbund zur Bestandssicherung der Bürener Schule bei und zum anderen läutete er einen Weg ein, den später alle Schulen in Nordrhein-Westfalen mitgegangen sind – eine Entwicklung, die erst zu Beginn dieses Schuljahres 2006/07 abgeschlossen ist. Alle Schulen, die in Trägerschaft des LWL stehen, unterrichten jetzt Gehörlose und Schwerhörige unter einem Dach.
Schüler/innen während des Unterrichts Schüler/innen während des Unterrichts
Die Begriffe „gehörlos“ und „schwerhörig“ werden immer noch verwendet, verlieren aber an Bedeutung, weil sie nicht mehr leitend sind für pädagogische Entscheidungen. Neben den klassisch gehörlosen und schwerhörigen Schülern besuchen auch solche mit zentralen auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen die Schule. Sie lernen gemeinsam mit Hörgeschädigten, die in unterschiedlichem Maße auf Gebärden angewiesen sind. Durch diese sehr unterschiedlichen Lernvoraussetzungen bei jedem Kind bestimmen individuelle Förderpläne die Lernziele und Lernwege. Und hier erweist sich, dass die gemeinsame Beschulung aller Hörgeschädigten auch deren Persönlichkeitsentwicklung stärkt, nämlich in Bezug auf Teamentwicklung (einer hilft dem anderen), in der Brückenbildung (Dolmetscherfunktion), in der Übernahme von Verantwortlichkeit und sozialem Engagement.

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