Die Pauline-Schule als Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sehen hat folgende Aufgaben:
In allen Fällen - mit Ausnahme von Punkt 2 (FF) - wird im Rahmen eines speziellen Verfahrens (AO-SF) geprüft, welchen Förderbedarf das einzelne Kind hat und empfohlen, welcher Förderort (Schule) diesem Förderbedarf am besten gerecht werden kann.
Die Entscheidung über den Förderort trifft das Schulamt des jeweiligen Heimatkreises.
Sie erfolgt auf der Grundlage eines schulärztlichen Gutachtens durch das Gesundheitsamt, eines gemeinsamen Gutachtens eines Grundschul- und eines Sonderschullehrers und eines Gesprächs mit den Eltern des Kindes.
Schulflyer Flyer Frühförderung
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Flyer Therapeutischer Dienst
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