In Nordrhein-Westfalen kann die sonderpädagogische Förderung an unterschiedlichen Förderorten erfolgen:
D.h. blinde und sehbehinderte Schülerinnen und Schüler können auch in allgemeinen Schulen unterrichtet und gefördert werden. Darum überlegen wir Kolleginnen und Kollegen der Opticus Schule Bielefeld bei der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs gemeinsam mit den Eltern und den Lehrern der allgemeinen Schule, welcher der beste Förderort für das sehbehinderte oder blinde Kind ist. Wenn alle Beteiligten der Überzeugung sind, dass das sehgeschädigte Kind die Voraussetzung für einen erfolgreichen Besuch der allgemeinen Schule mitbringt und diese gute Lern- und Entwicklungsbedingungen für das Kind bereit stellt, sollte die Entscheidung für den Gemeinsamen Unterricht erfolgen, denn:
Sogenannte Ambulanzlehrer/-innen der Opticus Schule betreuen die sehgeschädigten Schülerinnen und Schüler.Sie bringen Folgendes in den gemeinsamen Prozess ein:
Mit diesen Wochenenden oder Tagen wollen wir den ambulant betreuten sehgeschädigten Schülerinnen und Schülern und ihren Familien ein Forum bieten, sich in entspannter Atmosphäre ohne Konkurrenzdruck und Stress unter Betroffenen zu begegnen, gemeinsam zu spielen, Spaß zu haben und sich auszutauschen, was auch zur Akzeptanz der eigenen Lebenssituation beitragen soll.
Gemäß den pädagogischen Leitlinien unserer Schule ist auch die ambulante Tätigkeit darauf angelegt, die sehbehinderten und blinden Schülerinnen und Schüler schrittweise zur selbstständigen Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu befähigen.