Liboriusschule

LWL Förderschule

Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung

Diagnostik

„Wer die Wirklichkeit verändern will muss zuerst versuchen, die Wirklichkeit zu beschreiben.“ (Josef Pieper)

Diagnostik nimmt einen wesentlichen Platz in unserer (sonder-) pädagogischen Arbeit ein. Wir möchten damit das einzelne Kind in seinen Stärken so gut wie möglich kennen lernen und beschreiben, um daraus die nächsten Entwicklungsschritte abzuleiten.

Die Diagnostik verläuft im Allgemeinen in drei Schritten:

  • In der Beobachtung von Kindern beim freien Spiel, in angeleiteten Situationen und in Erziehungssituationen
  • Mit Hilfe von informellen Verfahren, um Hypothesen für die Förderung daraus zu entwickeln
  • Im Einzelfalle durch standardisierte Verfahren, um gezielte Aussagen über einzelne Leistungsbereiche machen zu können

Einschulungsdiagnostik (AO-SF)

Mit Beginn des Jahres, in dem ein Kind schulpflichtig wird, wird geprüft, ob und wenn ja welcher sonderpädagogische Förderbedarf besteht. Hierzu wird ein Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs eingeleitet. Diesem Verfahren liegt die Ausbildungsordnung zur sonderpädagogischen Förderung zugrunde, welche kurz als AO-SF bezeichnet wird.

In einem Gutachten das gemeinsam von einer Lehrkraft der Grundschule und einer Lehrkraft einer Sonderschule im Auftrag des Schulamtes erstellt wird, wird der vordringliche Förderbedarf beschrieben. Das Diagnostikteam wählt Verfahren aus, mit denen der Entwicklungsstand und der Bedarf an sonderpädagogischer Entwicklungsbegleitung des jeweiligen Kindes gut beschrieben werden kann. Auf dieser Grundlage entscheidet das Schulamt über den Förderort.

Die Schule mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung kommt dann in Betracht wenn laut § 6 eine Körperbehinderung vorliegt. "Eine Körperbehinderung liegt vor bei erheblichen Funktionsstörungen des Stütz- und Bewegungssystems, Schädigungen von Gehirn und Rückenmark, Muskulatur oder Knochengerüst, Fehlfunktion von Organen oder schwerwiegenden psychischen Belastungen infolge andersartigen Aussehens." (§ 52 SchuG - AO-SF)

Grafik 1 : Ablauf des AO-SF- Verfahrens

Grafik 2 : Aufstellung möglicher Förderorte

Fortlaufende Entwicklungsdiagnostik

Nach der Einschulung wird die Entwicklung der Schülerinnen durch Beobachtungen und Teamgespräche fortlaufend begleitet. Daraus werden Schwerpunkte der Förderung abgeleitet und ein individueller Förderplan erstellt. Dieser Förderplan wird über die Schullaufbahn regelmäßig mindestens einmal pro Schuljahr im Team z.T. in Zusammenarbeit mit den Therapeuten aktualisiert. So können die Zusammenarbeit aller Beteiligten aufeinander abgestimmt und verbindliche Absprachen getroffen werden. Denn "Diagnostik ist ein lernbegleitender Prozess, in dem aus Informationen über Vergangenheit, Gegenwart und prospektiver Zukunft des Schülers ein Optimum an Förderung überlegt und organisiert werden kann". So dient die Diagnostik der Lernförderung und Qualitätssicherung unserer Arbeit.

Im Rahmen der Schulentwicklung soll in diesem Schuljahr der Bereich Diagnostik überarbeitet werden. Die Fachkonferenzen wählen fachspezifische Verfahren zur Messung des Entwicklungsstandes aus. Grundlage sind die an einem Fach orientierten Entwicklungsbereiche (z. B.: Laute unterscheiden im Fach Deutsch) oder auch die an verschiedenen Förderbereichen orientierten Instrumentarien für schwerstbehinderte Schülerinnen (z. B.: Wahrnehmung, Motorik). Diese Verfahren sollen ergänzend zur Beobachtung die Lernentwicklung beschreiben und den Lernstand messen helfen.