Wichtiger Hinweis: Nicht jede Kindertageseinrichtung benötigt eine neue Betriebserlaubnis. Details entnehmen Sie bitte dem Rundschreiben Nr. 26/2008.
Verwenden Sie zum Ausfüllen ausschließlich das "Schlüsselverzeichnis nach KiBiz".
Antragspflichtig sind Kinder, die über die vorgegebenen gesetzlichen Regelungen des KiBiz hinaus aufgenommen werden.
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