Wichtiger Hinweis: Nicht jede Kindertageseinrichtung benötigt eine neue Betriebserlaubnis. Details entnehmen Sie bitte dem Rundschreiben Nr. 26/2008.
Verwenden Sie zum Ausfüllen ausschließlich das "Schlüsselverzeichnis nach KiBiz".
Antragspflichtig sind Kinder, die über die vorgegebenen gesetzlichen Regelungen des KiBiz hinaus aufgenommen werden.
Hier finden Sie alle relevanten Dateien zur Meldebogenerhebung zum Stichtag 15.03.2009. Bitte verwenden Sie keinesfalls das Meldebogenformular aus den Vorjahren.
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