Tagesbetreuung von Kindern
Empfehlungen und Hinweise zur Kindertagespflege
Mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz vom 27.12.2004 ist die Kindertagespflege rechtssystematisch, aber auch angebotsspezifisch u.a. dadurch aufgewertet worden, dass das Bundesrecht jetzt dezidiert Qualitätsanforderungen an die Tagespflege und die in ihr tätigen Personen regelt. Die kommunalen Spitzenverbände NRW haben deshalb die bisherigen Empfehlungen zur Kindertagespflege von 1994 und 2000 mit einer Arbeitsgruppe durchgehend überarbeitet, an der neben kommunalen Vertretern auch die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und die beiden Landesjugendämter beteiligt waren. Die Empfehlungen und Hinweise zur Kindertagespflege 2006 sind als Arbeitshilfe für die konkrete Arbeit vor Ort konzipiert.