Tagesbetreuung von Kindern
Die Schwerpunkteinrichtung
Allgemeines
Schwerpunkteinrichtungen werden als Alternative und Ergänzung der
heilpädagogischen Tageseinrichtung für Kinder und der
Gemeinsamen Erziehung gesehen. Nach dem Beschluss des Landschaftsausschusses vom 25.07.2003 (siehe Vorlage
11/1612) sollen Schwerpunkteinrichtungen und die Gemeinsame Erziehung Vorrang bei der Platzvergabe haben. Schwerpunkteinrichtungen sind Einrichtungen nach dem Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK). Dort werden je 10 Kinder ohne und 5 Kinder mit Behinderung (15er Modell) bzw. 15 Kinder ohne und 5 Kinder mit Behinderung (20er Modell) gemeinsam gefördert. Der behinderungsbedingte Mehraufwand wird vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe getragen.
Bei beiden Modellen finanziert der Landschaftsverband Westfalen-Lippe für jedes Kind mit Behinderung 2 Stunden Motopädie pro Woche, soweit das jeweilige Kind diese Therapie benötigt. Schwerpunkteinrichtungen sind ein Ganztagsangebot, dass auch die Einnahme eines Mittagessens beinhaltet. Da es sich um Einrichtungen nach dem GTK handelt, werden die Eltern im Rahmen der Beitragsregelung an der Finanzierung der Betreuung beteiligt.
Angebotsentwicklung
Bereits mit Beginn der Förderung der gemeinsamen Erziehung behinderter und nichtbehinderter Kinder im Jahr 1988 gab es Schwerpunkteinrichtungen. Die Einrichtungszahl hat sich mittlerweile auf knapp über 100 Einrichtungen mit jetzt ca. 660 Plätzen erhöht (Stand: 2006).