Tagesbetreuung von Kindern
Heilpädagogische / Additive Einrichtungen
Allgemeines
Die heilpädagogischen Tageseinrichtungen für Kinder sind Einrichtungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe). In Ihnen werden ausschließlich Kinder mit Behinderung betreut. Die Gruppengröße beträgt zwischen 8 und 12 Kindern. Etwa die Hälfte der Einrichtungen werden in additver Form geführt. Dort werden Kinder mit Behinderung aus heilpädagogischen Gruppen und Kinder aus Regelgruppen gemeinsam gefördert. Die Gruppengröße beträgt zwischen 14 und 16 Kindern. In beiden Einrichtungsformen richten sich die dort gewährten Hilfen für Kinder mit Behinderung nach §§ 53 und 54 SGB XII sowie §§ 55 und 56 SGB IX. Heilpädagogische Leistungen werden in der Regel ab Vollendung des 3. Lebensjahres bis zum Beginn der Schulpflicht erbracht. Weitere Gemeinsamkeiten sind die mindestens sechsstündige Betreuung pro Tag und das gemeinsame Einnehmen einer Mittagsmahlzeit. Neben zwei Betreuungskräften pro Gruppe ist gruppenübergreifend die therapeutische Förderung Bestandteil des pädagogischen Konzepts. Die gewachsene regionale Zuordnung dieser Einrichtungen bedingt größere Einzugsbereiche, sowohl für die heilpädagogisch als auch die additive Tageseinrichtung. Das bedeutet längere Anfahrtszeiten für den Großteil der hier betreuten Kinder.
Angebotsentwicklung
In Westfalen-Lippe bieten 76 heilpädagogische und additive Tageseinrichtungen für Kinder mit ca. 2100 Plätzen ihre Leistungen an (Stand 31.12.2005)