Tagesbetreuung von Kindern in Einrichtungen
Materialien zum Schutz von Kindern in Einrichtungen
Landschaftsverband Westfalen-Lippe -
URL: http://www.lwl.org/LWL/Jugend/Landesjugendamt/LJA/tagbe/Tagesbetr/mat_schutz
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Antragspflichtig sind Kinder, die über die vorgegebenen gesetzlichen Regelungen des KiBiz hinaus aufgenommen werden.
Antrag zu Platzzahlüberschreitungen im Einzelfall für Kinder (Word, 20 kb)
Seit 2011 erfolgt die jährliche Stichtagsmeldung der Kindertageseinrichtungen über KiBiz.web.
Die Gabe von Medikamenten in der Kinderbetreuung ist an der Tagesordnung. Die Orientierungshilfe - erarbeitet vom LWL-Landesjugendamt Westfalen und LVR-Landesjugendamt Rheinland - soll alle Fachkräfte unterstützen, die in ihrer Praxis damit konfrontiert sind.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat zum Thema "Arbeitsunfall von Kindern bei Medikamentengabe in einer Kindertageseinrichtung" am 15.06.2010 ein Rundschreiben verfasst.
Viele Anfragen zur Gründung von Spielgruppen haben beide Landesjugendämter in NRW veranlasst, eine Arbeitshilfe für Jugendämter und Träger bzw. interessierte Träger von Spielgruppen zu entwickeln. Diese dient dazu, Initiatoren von Spielgruppen und Eltern eine Orientierungshilfe zu geben, wie die Rahmenbedingungen für diese Betreuungsform gestaltet sein müssen, um eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB (Sozialgesetzbuch) VIII zu erhalten.
Die gedruckte Broschüre "Spiel mit! Arbeitshilfe für die Einrichtung von Spielgruppen" ist beim LVR-Landesjugendamt Rheinland in gedruckter Form zu erhalten.