Die Erziehungsleistungen sind überwiegend nicht professionell ausgerichtet sondern sie sind in den Alltag der betreuenden Familie integriert. Als familienergänzende Förderung ermöglicht die Tagespflege insbesondere berufstätigen Müttern, Familie und Beruf zu verbinden, da sie sich im Unterschied zur institutionellen Betreuung flexibler auf die Bedürfnisse der abgebenden Eltern einstellen kann. Die Tagespflege ist vorrangig eine privat arrangierte und überwiegend privat finanzierte Betreuungsform. Sie unterliegt bis zur Förderung von 3 Kindern außerhalb des Elternhauses keiner öffentlichen gesetzlichen Aufsicht. Wenn die Tagespflege auch gemessen an den Betreuungszahlen im institutionellen Bereich quantitativ kaum ins Gewicht fällt, so stellt diese Betreuungsform in speziellen familialen Nachfragesituationen eine wichtige, unverzichtbare Ergänzung zu den institutionellen Angeboten dar. Und dieses insbesondere auch deshalb, weil sie sich in besonderer Weise an den speziellen Fördererbedürfnissen des einzelnen Kindes ausrichteten kann. Wird die Tagespflege in Gesetzeskommentaren und Empfehlungen zu ihrer Ausgestaltung immer noch vorrangig als Betreuungsform im Vorfeld des Kindergartens gesehen, so zeigen die Zahlen der letzten Jahre einen stetigen Anstieg an betreuten Kindern im Schulalter. D. h., die Tagespflege ist zunehmend vor die Aufgabe gestellt, fehlende Betreuungs- und Förderkapazitäten auch im Hortbereich mit aufzufangen. Tagespflege hat sich gegenüber anderen Erziehungs- und Bildungsinstanzen wie Frühförderung, Tageseinrichtungen, Grundschule etc. zu öffnen, mit ihnen zu kooperieren und sich somit auf erweiterte Aufgaben einzustellen. Die Aufgabe des örtlichen öffentlichen Trägers der Jugendhilfe, die Tagespflege durch Beratung und Begleitung zu qualifizieren, erhält somit einen immer wichtigeren Stellenwert. Der LWL sieht im Angebot der Tagespflege einen wichtigen Baustein privat erbrachter Erziehungsleistungen im Interesse der Jugendhilfe. Er unterstützt die Bereitschaft, auch in privater Form Erziehungs- und Förderaufgaben zu übernehmen. Eben weil die Tagespflege für bestimmte Bedarfslagen eine unverzicht-bare Hilfe für Kinder und Familien darstellt, sind ihre Leistungen durch ein qualifiziertes Vermittlungs- und Beratungssystem zu unterstützen. Die bei den Jugendämtern und den freien Trägern tätigen Fachkräfte tragen durch die Entwicklung vertrauensbildender und verlässlicher Informations- und Kommunikationsstrukturen dazu bei, dass sich Tagespflegepersonen bewusst auf die unterschiedlichen Betreuungsanforderungen einstellen und wo notwendig Rat und Unterstützung einfordern. Der LWL sieht sich in der Verpflichtung, die für die Vermittlung und Beratung zuständigen Mitarbeiter/innen bei den Jugendämtern und freien Trägern zu beraten und zu qualifizieren bezüglich der gesetzlichen Grundlagen dieser Jugendhilfeleistung, den rechtlichen Rahmenbedingungen und Erfordernissen einer qualitativen Weiterentwicklung des Angebotes. So organisiert er eine Arbeitsgruppe auf Landesjugendamtsebene, die sich mit Fragen der qualitativen Ausgestaltung der Tagespflege beschäftigt und er bietet eine jährliche Fachtagung an, die aktuelle Themen der Tagespflege aufgreift. Geplant sind darüberhinaus Fortbildungsangebote zu bestimmten Fragestellungen. Tagespflege hat ihr eigenes Leistungsprofil und ihre spezifischen Vorzüge gegenüber der institutionellen Betreuung. Insofern wird sie nur eungeschränkt die Härten in den Betreuungslücken im institutionellen Bereich kompensieren können. Es wird vor allem darum gehen, Verbindungen und Übergänge zu anderen Hilfsangeboten zu ermöglichen, über die eine Stärkung der Verlässlichkeit und Qualifizierungseffekte für das örtliche Betreuungsangebot insgesamt zu erreichen ist. Es ist jedoch zu befürchten, dass Tagespflege sich immer weniger rechnet, wenn sie nicht bezüglich der Rahmenbedingungen durch die Solidargemeinschaft besser ausgestattet wird. Andernfalls nutzte die Jugendhilfe nicht die Chance, mit der Tagespflege eine wichtige Brücke zu familialen Bedarfslagen zu haben.