Spielende Kinder (Quelle: flickr.com, cc-by, foundphotoslj)

Kindertagesbetreuung und Tagespflege

Fachberatung Tagesbetreuung von Kindern

Das Landesjugendamt hat die Aufgaben, für den Schutz von Kindern in Einrichtungen Sorge zu tragen (gemäß § 45 SGB VIII). 

Für den Betrieb einer Tageseinrichtung ist eine Erlaubnis vom Landesjugendamt einzuholen. Die Fachberaterinnen des Landesjugendamtes erteilen diese und sind für Aufsicht und Beratung der Tageseinrichtungen zuständig.

Aufgabe der Fachberatung ist es die Rahmenbedingungen zum Schutze von Kindern in Tageseinrichtungen zu sichern und weiterzuentwickeln. Dabei geht es um die Sicherstellung der Mindeststandards hinsichtlich Platzzahl, personeller Besetzung, räumlichen Voraussetzungen und materieller Ausstattung sowie dem Vorliegen der pädagogischen Konzeption der Einrichtung. Außerdem ist die Fachberatung Ansprechpartner für sämtliche pädagogischen Fachthemen.
 

Ihre Ansprechpartnerinnen

Die Ansprechpartnerinnen finden Sie in der untenstehenden PDF-Datei. Die E-Mail-Adressen werden in Kürze in diese Datei mit eingefügt.

Das Bild zeigt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Sachbereich.