Kindertagesbetreuung und Tagespflege
Fachberatung Tagesbetreuung von Kindern
Das Landesjugendamt hat die Aufgaben, für den Schutz von Kindern in Einrichtungen Sorge zu tragen (gemäß § 45 SGB VIII).
Das Landesjugendamt hat die Aufgaben, für den Schutz von Kindern in Einrichtungen Sorge zu tragen (gemäß § 45 SGB VIII).
Für den Betrieb einer Tageseinrichtung ist eine Erlaubnis vom Landesjugendamt einzuholen. Die Fachberaterinnen des Landesjugendamtes erteilen diese und sind für Aufsicht und Beratung der Tageseinrichtungen zuständig.
Aufgabe der Fachberatung ist es die Rahmenbedingungen zum Schutze von Kindern in Tageseinrichtungen zu sichern und weiterzuentwickeln. Dabei geht es um die Sicherstellung der Mindeststandards hinsichtlich Platzzahl, personeller Besetzung, räumlichen Voraussetzungen und materieller Ausstattung sowie dem Vorliegen der pädagogischen Konzeption der Einrichtung. Außerdem ist die Fachberatung Ansprechpartner für sämtliche pädagogischen Fachthemen.
Die Ansprechpartnerinnen mit Telefonnummern und E-Mail-Adressen finden Sie in der untenstehenden PDF-Datei.
29.05.12
Schwierige Elterngespräche erfolgreich führen
Hamm
LWL Berufskolleg - Fachschulen Hamm
29.05.12
Hamm
LWL Berufskolleg - Fachschulen Hamm
30.05.-31.05.12
Psychomotorische Sprachförderung von Anfang an
Münster
LWL-Landesjugendamt Westfalen
30.05.-01.06.12
Personalführung und Personalentwicklung
Sozialpädagogisches Management für Leiter/innen von Tageseinrichtungen (Modul 2)
Oelde
LWL-Landesjugendamt Westfalen
30.05.-31.05.12
Vlotho
LWL-Bildungszentrum Jugendhof Vlotho