Für den Betrieb einer Tageseinrichtung ist eine Erlaubnis vom Landesjugendamt einzuholen. Die Fachberaterinnen des Landesjugendamtes sind deshalb für die Aufsicht und auch für die Beratung der Tageseinrichtungen zuständig. Im Rahmen dieser Aufgaben hat die Beratung Priorität.
Darüberhinaus bietet die Fachgruppe regionale Fortbildungsveranstaltungen, Beratung in Fragen der Gemeinsamen Erziehung sowie entsprechenden Fachservice an.
Tageseinrichtungen sind: Kindergärten, Horte, Tagesstätten, kombinierte Einrichtungen, Schulkinderhäuser, große und kleine altersgemischte Gruppen, Spielgruppen, Schülertreffs (SIT).
Themenschwerpunkte unserer Arbeit sind: Rahmenbedingungen von Tageseinrichtungen (Platzzahl, personelle Besetzung, räumliche Voraussetzungen, materielle Ausstattung), Konzeptions- und Qualitätsentwicklung, Natur- und Waldkindergärten, Vernetzung der Einrichtung im Wohnbereich, Leitbildentwicklung, gemeinsame Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderungen, geschlechtsbezogene Arbeit, Aufsichtspflicht, Schulkindbetreuung, interkulturelle Erziehung, Bildungsauftrag der Tageseinrichtung.
Ihre Ansprechpartnerinnen
Einheitliche Fax-Nummer für alle: 0251 / 591 - 275