Stationäre Hilfen und SGB II
Das zuständige Bundesministerium verdeutlicht, warum Jugendliche/junge Volljährige in Heimen/stationären Einrichtungen von Geldleistungen und Maßnahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II ausgeschlossen sind.
Es wird jedoch gleichzeitig darauf verwiesen, dass Möglichkeiten der Berufsorientierung, Berufsberatung, Ausbildungsvermittlung und Förderung der Berufsausbildung durch die Arbeitsagenturen nach dem SGB III dem Grunde nach offen stehen.
Unter dem Link finden sich die Durchführungshinweise der BA zum SGB II (ohne Gewähr) - Sicherlich für die Beratung und die wirtschaftliche Jugendhilfe lesenswert und im übrigen in vielen Bereichen ein mustergültiger Überblich über verschiedene Themen.
Anrechnung des Pflegegeldes auf Leistungen nach dem SGB II
Anrechenbarkeit von Pflegegeld nach § 39 SGB VIII als Einkommen der Pflegeperson hinfällig, da sie nicht mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit abgestimmt waren.
Hiermit stellen wir Ihnen die aktuelle von beiden Bundesministerien (Jugendministerium und BMWA) legitimierte Fassung zur Verfügung, die Grundlage für das Vorgehen der Arbeitsagenturen sein wird.
Die damit verbundenen Auswirkungen für Pflegefamilien wurden bereits seitens der Interessenverbände problematisiert. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob die inzwischen erfolgten Anregungen und Hinweise aufgenommen werden.