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Jugendförderung / Jugendsozialarbeit
Stellungnahme des Deutschen Vereins zu "SGB II und Jugendsozialarbeit"
Am 28.10 2005 hat der Deutsche Verein eine Stellungnahme zum "SGB II und Jugendsozialarbeit - Empfehlungen des DV zur Zuständigkeit zwischen den Trägern der Jugendhilfe und den Trägern der Grundsicherung für Arbeitssuchende" verabschiedet.
In der vorliegenden Stellungnahme wird die Notwendigkeit der Aufrechterhaltung von eigenständigen Angeboten der Jugendsozialarbeit im Rahmen von Jugendhilfe ausdrücklich betont und begründet.
Vor dem Hintergrund der aktuellen arbeitsmarktpolitischen Entwicklungen haben die über den Landesjugendplan geförderten Träger der Jugendsozialarbeit in NRW am 10. November 2004 eine Resolution verabschiedet, in der sie für eine verstärkte Zusammenarbeit mit Schule plädieren, aber ihr Angebot auch weiterhin am Übergang Schule -- Beruf aufrechterhalten wollen.
Lesenswert auch der Beitrag von Peter Renzel, Jugendamtsleiter Essen, über die erfolgreiche Beteiligung der Jugendhilfe in Planung und Umsetzung der ARGE in Essen.
Zur Leistungskonkurrenz zwischen SGB II und § 13 SGB VIII
Expertise von Prof. Dr. Peter Schruth, Hochschule Magdeburg-Stendal im Auftrag der Bundesarbeitsgemeinschaft Jugendaufbauwerk, Februar 2005
In der vorliegenden Expertise kommt Prof. Dr.Schruth zum Ergebnis, dass die Träger der Jugendhilfe nach wie vor in nicht geringem Umfang Angebote nach § 13 SGB VIII vorzuhalten haben, zum einen unabhängig vom Anwendungsbereich des § 3 Abs.2 SGB II, zum anderen für diejenigen jungen Menschen ohne Berufsabschluss, die grundsätzlich anspruchberechtigt nach dem SGB II, aber wegen ihres erhöhten sozialpädagogischen Unterstützungsbedarfs auf Angebote der Jugendsozialarbeit angewiesen sind.
Stellungnahme des DEUTSCHEN VEREINS für öffentliche und private Fürsorge
vom 16. März 2005 zu:
Arbeitsgelegenheiten im SGB II für Jugendliche und junge Erwachsene
Die Stellungnahme betont den Vorrang der Ausbildung für junge Menschen und benennt erste Anforderungen an die Arbeitsgelegenheiten nach dem SGB II, die nur als ein Instrument in einem längerfristig angelegten Hilfeplan als sinnvoll angesehen werden. Sie problematisiert außerdem das Verhältnis zur Jugendberufshilfe.
Hinweis:
Um die Leistungskonkurrenz zwischen SGBII und SGBVIII und die Auswirkungen hieraus auf die Jugendsozialarbeit ging es bei der Fachtagung der BAG-Jugendsozialarbeit „Jugendsozialarbeit vor neuen Aufgaben oder auf dem Abstellgleis?“, am 25.April 2005 in Berlin.
Die lesenswerten Beiträge sind auf der Homepage der BAG Jugendsozialarbeit nachzulesen.
Die Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg e.V. hat (in ihrer am 19.Mai 2005 veröffentlichten Situationsanalyse und Handlungserfordernisse aus Sicht der Freien Jugendhilfe in Baden-Württemberg) Handlungsempfehlungen für die berufliche Bildung und Integration junger Menschen gegeben.
So weisen die Handlungsempfehlungen z.B. darauf hin, das Jugendhilfe hinsichtlich der Integration junger Menschen in Ausbildung und Arbeit doppelt gefordert ist, zum einen auf der Grundlage des SGB VIII, zum anderen in der konstruktiv-kritischen Begleitung der Umsetzung des SGB II.
Nachzulesen sind die Handlungsempfehlungen, die durchaus überregionale Gültigkeit haben, unter
 
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Petra Beckersjürgen
Dipl. Pädagogin
Tel.: 0251 / 591-4696
Fax: 0251 / 591-275
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