Der LJHA bestimmt unter anderem die Ziele der Verwaltung.
Landesjugendhilfeausschuss (LJHA)
Aufgaben des Landesjugendhilfeausschusses
Das Landesjugendamt (LJA) ist Teil der Hauptverwaltung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe. Es besteht aus der Verwaltung und aus dem Landesjugendhilfeausschuss (LJHA), einem der Fachausschüsse des LWL. Der Landesjugendhilfeausschuss befasst sich anregend, fördernd und beschließend mit allen der öffentlichen Jugendhilfe obliegenden Aufgaben.
Er hat Beschlussrecht im Rahmen seiner Satzung, der von der Landschaftsversammlung bereitgestellten Mittel und der von ihr gefassten Beschlüsse zu den genannten Jugendhilfeaufgaben. Der Landesjugendhilfeausschuss soll in Fragen der Jugendhilfe vor jeder Beschlussfassung der Landschaftsversammlung gehört werden und hat das Recht, Anträge an sie zu stellen. Der Landesjugendhilfeausschuss beschließt in folgenden Angelegenheiten: