Kooperation von Jugendhilfe und Schule
Schulsozialarbeit
Die Schulsozialarbeit in NRW hat erheblich an Bedeutung gewonnen durch die Einstellung von 250 Schulsozialarbeiterstellen an Hauptschulen zum Schuljahr 2003/2004 (nach einer Befristung dieser Stellen auf drei Jahre, wurden sie in unbefristete Stellen umgewandelt).
Zuvor war Schulsozialarbeit in schulischer Trägerschaft vor allem schon an Gesamtschulen und an einigen Haupt- und Förderschulen verankert. Darüber hinaus gab es in verschiedenen Kommunen Schulsozialarbeiter/innen an Haupt- und Förderschulen in Jugendhilfeträgerschaft. Schulsozialarbeit in schulischer und Jugendhilfeträgerschaft prägen somit das Bild der Schulsozialarbeitslandschaft ebenso wie die unterschiedlichen Schwerpunkte, die sie bearbeiten bzw. die unterschiedlichen Anforderungen, die an sie gestellt werden.
Durch den Runderlass ‚Beschäftigung von Fachkräften der Schulsozialarbeit in NRW’ vom 23.01.2008 ermöglicht das Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW es erstmals allen Schulformen (Grundschulen, Förderschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen, Berufskollegs) Schulsozialarbeiterstellen einzurichten. Allerdings ist hierfür die Umwandlung einer Lehrerstelle erforderlich und ein abgestimmtes, sozialräumlich orientiertes Handlungskonzept mit der örtlichen Jugendhilfe muss vorgelegt werden.
Die Fortbildung der neuen Schulsozialarbeiter/innen obliegt der gemeinsamen Verantwortung von Bezirksregierungen und der öffentlichen Jugendhilfe.
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Veronika Spogis |
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