Lese-Rechtschreib-Störung (LRS)
Nach wie vor bedeutet die Zuordnung von Kindern mit Lese-Rechtschreib-Störung (LRS) zum Personenkreis der „seelisch behinderten Kinder“ eine der Hauptschwierigkeiten für die Fachkräfte in den Jugendämtern im Rahmen der Umsetzung des § 35a SGB VIII.
LRS wird in und in Verbindung mit Schule entdeckt und verursacht zunehmend Probleme für alle Beteiligten – Kinder, deren Eltern, Lehrer/-innen, Beratungsstellen, Jugendämter, Krankenkassen...
Die Beschäftigung mit dem Thema wirft immer häufiger Fragen auf, wie:
- Wer ist zuständig für die Behandlung von Kindern mit LRS?
- Wann ist die Zuständigkeit der Schule, wann der Krankenversicherung, wann der Jugendhilfe gegeben?
- Wie kann eine zuverlässige Diagnostik aussehen?
- Wann gehören Kinder mit LRS zum Personenkreis der „seelisch
behinderten oder von einer solchen Behinderung bedrohten Kinder“?
- Wessen Aufgabe ist die Zuordnung?
Das LWL-Landesjugendamt hat mit Praktiker/innen aus der Jugendhilfe eine 'Arbeitshilfe zum Umgang mit LRS - Leitfaden für Jugendämter' zur Beantwortung dieser Fragen entwickelt und herausgegeben.