Lese-Rechtschreib-Störung (LRS)

Nach wie vor bedeutet die Zuordnung von Kindern mit Lese-Rechtschreib-Störung (LRS) zum Personenkreis der „seelisch behinderten Kinder“ eine der Hauptschwierigkeiten für die Fachkräfte in den Jugendämtern im Rahmen der Umsetzung des § 35a SGB VIII. LRS wird in und in Verbindung mit Schule entdeckt und verursacht zunehmend Probleme für alle Beteiligten – Kinder, deren Eltern, Lehrer/-innen, Beratungsstellen, Jugendämter, Krankenkassen... Die Beschäftigung mit dem Thema wirft immer häufiger Fragen auf, wie: - Wer ist zuständig für die Behandlung von Kindern mit LRS? - Wann ist die Zuständigkeit der Schule, wann der Krankenversicherung, wann der Jugendhilfe gegeben? - Wie kann eine zuverlässige Diagnostik aussehen? - Wann gehören Kinder mit LRS zum Personenkreis der „seelisch behinderten oder von einer solchen Behinderung bedrohten Kinder“? - Wessen Aufgabe ist die Zuordnung? Das LWL-Landesjugendamt hat mit Praktiker/innen aus der Jugendhilfe eine 'Arbeitshilfe zum Umgang mit LRS - Leitfaden für Jugendämter' zur Beantwortung dieser Fragen entwickelt und herausgegeben.
Dr. Paul Erdélyi Arzt für Kinder und Jugendpsychiatrie Organisationsberater Supervisor (DGSv) Tel.: 0251 / 591 - 3611 Fax: 0251 / 591 - 3245 paul.erdelyi@lwl.org