2. Schulrechtsänderungsgesetz NRW
Am 22.06.2006 wurde das 2. Schulrechtsänderungsgesetz für das Land NRW beschlossen. Mit den Änderungen im Schulgesetz ist das Ziel der Schaffung eines gerechten Schulwesens verbunden, in dem jedes Kind und jeder Jugendliche unabhängig von seiner Herkunft seine Chancen und Talente möglichst optimal nutzen und entfalten kann.
Die Allgemeinbildung soll als Grundlage lebenslangen Lernens wieder in den Mittelpunkt rücken. Um die für den beruflichen Einstieg wichtigen sozialen Kompetenzen zu stärken, soll die Erziehung wieder einen größeren Stellenwert in den Schulen bekommen. Die individuelle Förderung aller Schülerinnen und Schüler - und zwar von Anfang an - ist dabei zentrale Leitidee des neuen Schulgesetzes
Umfassende Inforamtionen zum neuen Schulgesetz (SchulG) finden Sie auf der Internetseite des Schulministeriums NRW, z.B.:
- Text des neuen Schulgesetzes [pdf-Datei: 572 kByte]
- Synopse des Schulgesetzes mit den Begründungen der Regierung
- Suche im Schulgesetz
- Wichtige Punkte zum Schulgesetz
- 30 Argumente für neues Schulgesetz
- PowerPoint-Präsentation zum neuen Schulgesetz [ppt-Datei: 237 kByte]
- Broschüre zum neuen Schulgesetz als Download [pdf-Datei: 1.2 MByte]