Fachtagung:
Kindeswohlgefährdung: Neue Herausforderungen an die Kooperation von Jugendhilfe und Schule bei der gemeinsamen Umsetzung des § 42 Abs. 6 Schulgesetz
14. / 15. Mai 2007
Im Mittelpunkt der diesjährigen Fachtagung des LWL-Landesjugendamtes und der drei westfälischen Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold und Münster stand die gemeinsame Umsetzung des § 42 Abs. 6 Schulgesetz. Diese am 1. August 2006 in Kraft getretene Regelung gilt als 'Pendant' zu § 8a SBG VIII. Somit ist sowohl für die Schule als auch für die Jugendhilfe eine gesetzliche Verankerung des Kinderschutzes bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gegeben - auch wenn die formulierten Aufträge unterschiedlich sind. Auf dieser Tagung ging es darum, sich der gemeinsamen Herausforderung zu stellen und eine gemeinsame Grundlage hierfür zu schaffen. Es ging darum sich über eine gemeinsame Definition von Kinderschutz zu verständigen und über erforderliche und verbindliche Kooperationsstrukturen und Kooperationsverfahren sowie über notwenige Personalentwicklung zu beraten. Zur diesjährigen Fachtagung ‚Kooperation Jugendhilfe und Schule’ waren die Leiter/innen und leitenden Mitarbeiter/innen der Jugendämter, die Schulaufsichtsbeamten mit der Generalie ‚Kooperation von Schule und Jugendhilfe’ sowie Schulleitungen in Westfalen-Lippe herzlich eingeladen.
Im Mittelpunkt der diesjährigen Fachtagung des LWL-Landesjugendamtes und der drei westfälischen Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold und Münster stand die gemeinsame Umsetzung des § 42 Abs. 6 Schulgesetz. Diese am 1. August 2006 in Kraft getretene Regelung gilt als 'Pendant' zu § 8a SBG VIII. Somit ist sowohl für die Schule als auch für die Jugendhilfe eine gesetzliche Verankerung des Kinderschutzes bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gegeben - auch wenn die formulierten Aufträge unterschiedlich sind. Auf dieser Tagung ging es darum, sich der gemeinsamen Herausforderung zu stellen und eine gemeinsame Grundlage hierfür zu schaffen. Es ging darum sich über eine gemeinsame Definition von Kinderschutz zu verständigen und über erforderliche und verbindliche Kooperationsstrukturen und Kooperationsverfahren sowie über notwenige Personalentwicklung zu beraten. Zur diesjährigen Fachtagung ‚Kooperation Jugendhilfe und Schule’ waren die Leiter/innen und leitenden Mitarbeiter/innen der Jugendämter, die Schulaufsichtsbeamten mit der Generalie ‚Kooperation von Schule und Jugendhilfe’ sowie Schulleitungen in Westfalen-Lippe herzlich eingeladen.