Es geht bei der Zusammenarbeit dieser zwei sehr verschiedenen Systeme besonders um die Schaffung tragfähiger Strukturen.
Vor Hintergrund der genannten gesetzlichen Vorgaben sowie eines zunehmenden ganzheitlichen Bildungsverständnisses, einer deutlich höheren Bedeutung der vorschulischen Bildungsförderung, der Ganztagsschulentwicklung und der Verpflichtung zur Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule über den § 8a SGB VIII und § 42 Abs. 6 Schulgesetz NRW im Rahmen des Kinderschutzes haben sich in den letzten Jahren in den Kreisen und Kommunen die Strukturen für die Kooperation von Jugendhilfe und Schule (weiter)entwickelt und stabilisiert.
Die Diskussion um kommunale Bildungslandschaften, die zum Ziel haben die Angebote aller Einrichtungen und Dienste von Bildung, Erziehung und Betreuung aufeinander abzustimmen und aufeinander aufbauen zu lassen, stehen in engem Zusammenhang mit diesen Entwicklungen.