Mit dem Kinder und Jugendförderungsgesetz - (3. AG-KJHG – KJFÖG) wurde die Landesregierung verpflichtet, für jede Legislaturperiode einen Kinder- und Jugendförderplan zu erstellen. Dieser liegt vor und enthält die Ziele und Aufgaben der Kinder- und Jugendförderung auf Landesebene. In den Richtlinien gibt es genauere Informationen zu den einzelnen Förderpositionen. Unser Team und das untenstehende Merkblatt unterstützt Sie bei der Antragsstellung.
Allgemeine Fördergrundlagen
Kinder- und Jugendförderplan des Landes Nordrhein-Westfalen 2011 - 2015 (KJFP NRW) (pdf, 125 kb)
