Für die Förderpositionen
- Jugendverbandsarbeit
- Jugendbildungsarbeit in Jugendbildungsstätten
- Offene Kinder- und Jugendarbeit
- Überregionale Zusammenschlüsse der Kinder- und Jugendhilfe
- Kulturelle Jugendarbeit/Jugendkunstschulen
gibt es keine gesonderten Antragsvordrucke.
Als Verwendungsnachweis ist die untenstehende rechtsverbindliche Bestätigung an das LWL-Landesjugendamt Westfalen zu übersenden.