Freiwilliges Ökologisches Jahr
Anerkennung als Einsatzstelle des FÖJ in Westfalen-Lippe
Als Einsatzstellen kommen alle Einrichtungen im Bereich des Natur- und Umweltschutzes in Betracht, die
- über Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Jugendlichen verfügen,
- eine qualifizierte fachliche und pädagogische Anleitung gewährleisten,
- der Forderung nach Arbeitsmarktneutralität gerecht werden, d. h. die Freiwilligen als zusätzliche Kräfte zu sinnvollen Arbeiten heranziehen,
- mindestens zwei Freiwilligen-Plätze zur Verfügung stellen (Ausnahme: Kombination mit Zivildienstleistenden),
- in Fragen der Gestaltung des Arbeitsprogramms mit den Fachkräften in der Zentralstelle zusammenarbeiten.
Anerkennung als Einsatzstelle des FÖJ in Westfalen-Lippe
Voraussetzungen und Bedingungen
Voraussetzungen/Bedingungen für eine Trägerschaft sind:
- Der Nachweis einer ausreichenden personellen Kapazität zur Erfüllung der fachlichen und persönlichen Betreuung sowie der verwaltungstechnischen Aufgaben (mit Ausnahme der Seminararbeit)
- Der Nachweis der wirtschaftlichen Befähigung zur Durchführung des FÖJ
- Die Durchführung eines eigenen offenen Bewerbungsverfahrens in enger Abstimmung mit der FÖJ-Zentralstelle in Münster
- Die Bereitschaft, mit anderen Trägern und mit dem LWL-Landesjugendamt Westfalen bei der Einsatzplatzvergabe zusammenzuarbeiten (z. B. Nachrückverfahren, Zweitwahl)
- Die Selbstverpflichtung, bei Vereinbarungen und Verträgen die vorliegenden Muster zu verwenden
- Die Bereitschaft zur fachlichen Abstimmung der Tätigkeitsfelder in Zusammenarbeit mit den Landesjugendämtern
- Die Gewährleistung der Freistellung der Freiwilligen für die vom Gesetz vorgeschriebenen 25 Seminartage
- Die Darstellung der Tätigkeit des Trägers, Beschreibung der Einsatzstelle sowie der Maßnahme, für die die Freiwilligen im FÖJ eingesetzt werden sollen
- Die Sicherstellung der Zahlung des Taschengeldes in Höhe von 154,00 EUR im Monat an die Freiwilligen
- Die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge für die Freiwilligen
- sowie die Beachtung der "Hinweise zur Durchführung und Förderung des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) in Nordrhein-Westfalen" (siehe untenstehende Datei)
Nähere Informationen
Ansprechpartner
LWL-Landesjugendamt Westfalen
FÖJ-Zentralstelle
Rüdiger Klebeck / Dirk Schneider / Anja Schütte
48133 Münster
Tel.: 0251 591-6710 (Rüdiger Klebeck)
0251 591-4577 (Dirk Schneider)
0251 591-3637 (Anja Schütte)
Fax: 0251 591-6511
E-Mail:
ruediger.klebeck@lwl.org / dirk.schneider@lwl.org / anja.schuette@lwl.org