Wer kann am FÖJ teilnehmen?
Am FÖJ können alle teilnehmen, die sich im Natur- und Umweltschutz engagieren wollen und zwischen 16 und 27 Jahre alt sind, vor allem aber Jugendliche mit Abschluss der Sekundarstufe I (Förder-, Haupt- oder Realschule) oder ohne Schulabschluss.
Wann startet das FÖJ?
Wieviel gibt's für das FÖJ?
Es gibt ein monatliches Taschengeld in Höhe von 154,00 EURO. (Wer zu Hause wohnt, erhält eine zusätzliche Verpflegungspauschale von 103,00 EURO pro Monat. Zuschüsse sind in Form von Wohngeld möglich.) Freiwillige am FÖJ sind kranken-, sozial- und unfallversichert. Eltern von Freiwilligen können weiterhin Kindergeld beantragen.
Und außerdem?
Während des Dienstes im FÖJ gibt es 26 Tage Urlaub und prinzipiell dieselben Ermäßigungen wie sie Schüler/innen, Studierende und Auszubildende haben. Das FÖJ wird in vier regional gebildeten Gruppen durchgeführt, die jeweils mit fünf Seminarwochen während des Dienstes begleitet werden.
Das FÖJ kann in vielen Fällen als Wartezeit auf einen Studienplatz angerechnet werden. Leider kann das FÖJ jedoch nicht zur Erlangung der Fachhochschulreife genutzt werden.
Kontaktadresse:
LWL-Landesjugendamt Westfalen
FÖJ-Zentralstelle
Warendorfer Straße 25
48133 Münster
Rüdiger Klebeck
Tel.: 0251 591-6710
Fax: 0251 591-6843
ruediger.klebeck@lwl.org
Anita Lücker
Tel.: 0251 591-3637
anita.luecker@lwl.org
Dirk Schneider
Tel.: 0251 591-4577
dirk.schneider@lwl.org