Foto: Das Bild zeigt die Zentrale der Arbeitsagentur

Jugendsozialarbeit

Kooperation mit der Arbeitsverwaltung

Die Jugendberufshilfe mit ihrem besonderen Auftrag zur beruflichen Integration benachteiligter junger Menschen in Ausbildung und Arbeit ist innerhalb der Jugendsozialarbeit der Teil, der sehr eng mit den Aufgaben und Zielen der Bundesanstalt für Arbeit und damit mit den Arbeitsämtern verknüpft ist.
Wo Jugendsozialarbeit also Jugendberufshilfe leistet, muss die Zusammenarbeit mit den Beratungs- und Vermittlungsdiensten der Arbeitsverwaltung intensiv genutzt werden. Diese gemeinsame Zielsetzung zu erreichen bedeutet, dass hier die Angebote und Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit und die der Jugendsozialarbeit aufeinander abgestimmt und genutzt werden. Werden junge Menschen von Fachkräften der Jugendberufshilfe im Rahmen der Jugendhilfe betreut und steht die Frage einer beruflichen Integration an, regen sie die Inanspruchnahme der Berufsberatung / Arbeitsberatung / -vermittlung sowie die Fachdienste der Bundesanstalt für Arbeit an. Die Ergebnisse der Beratungen und Gutachten können und sollten gemeinsam besprochen, ausgewertet und ihre Umsetzung begleitet und unterstützt werden. Ebenso empfehlen umgekehrt die Fachkräfte der Arbeitsämter die Beteiligung der Jugendhilfe, falls ergänzende Maßnahmen angezeigt sind. Ist trotzdem ein direkter beruflicher Einstieg in Ausbildung oder Arbeit nicht zu erreichen, haben beide Partner die für den benachteiligten jungen Menschen adäquaten Maßnahmen zu erschließen. Der öffentliche Träger der Jugendhilfe hat dabei eine initiative Funktion, denn gemäß SGB VIII wurde ihm die Planungsverantwortung übertragen. Er hat Arbeitsgemeinschaften und Arbeitskreise einzuberufen. Für die Realisierung der Zusammenarbeit mit den Arbeitsagenturen hat eine Arbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit dabei insbesondere die Aufgaben,
  • die Situation der benachteiligten jungen Menschen differenziert zu beobachten, die Potentiale zu beschreiben und den Bedarf zu ermitteln,
  • gemeinsame Aktionen zur Vermeidung und Verringerung von Arbeitslosigkeit junger Menschen anzuregen und ggf. eigenverantwortlich durchzuführen,
  • die Angebote des Ausbildungs- und Arbeitsmarktes sowie die vorhandenen Bildungsangebote im Bezug zum Bedarf der jungen Menschen abzugleichen,
  • Vorschläge und Empfehlungen zur Einrichtung und Weiterentwicklung von Maßnahmen zur beruflichen Integration zu erarbeiten, zur Umsetzung anzuregen und zur Realisierung beizutragen,
  • andere Partner (Schulen, Wirtschaft, freie Träger usw.) für eine Zusammenarbeit zu gewinnen und zur Beteiligung anzuregen sowie
  • ergänzende Maßnahmen, die die berufliche Integration fördern, zu initiieren und/oder anzuregen.
Dabei kommt den Trägern berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen eine wichtige Schlüsselrolle zu, um individuelle Qualifizierungsbedürfnisse und Fördernotwendigkeiten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sachgerecht wahrzunehmen und differenziert abzudecken.