„Wenn´s um´s Geld geht“, wenden Sie sich an die Mitarbeiter/innen des Bereiches Finanzielle Hilfen Jugendförderung. Im Auftrag von Bund und Land übernehmen die Kolleg/innen die Förderung nach dem Kinder- und Jugendplan des Bundes, nach dem Kinder- und Jugendförderplan NRW, für das Deutsch-Französische und das Deutsch-Polnische Jugendwerk.
Im Auftrag des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport (MFKJKS NW) und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ist das LWL-Landesjugendamt Westfalen auch verantwortlich für die Förderung, Koordinierung und pädagogische Umsetzung des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ).