Schiedsstelle
Geschäftsstelle der Schiedsstelle Jugendhilfe für Westfalen-Lippe gem. § 78g SGB VIII
Für Streit- und Konfliktfälle zwischen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und Trägern der Einrichtungen nach den §§ 78a bis 78g SGB VIII (Vereinbarungen über Leistungs- angebote, Entgelte und Qualitätsentwicklung) ist in Westfalen-Lippe eine Schiedsstelle eingerichtet worden. Die Geschäfte der Schiedsstelle werden gemäß § 1 Abs. 2 Schiedsstellenverordnung SGB VIII vom LWL-Landesjugendamt Westfalen geführt.
