Schiedsstelle

Geschäftsstelle der Schiedsstelle Jugendhilfe für Westfalen-Lippe gem. § 78g SGB VIII

Für Streit- und Konfliktfälle zwischen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und Trägern der Einrichtungen nach den §§ 78a bis 78g SGB VIII (Vereinbarungen über Leistungs- angebote, Entgelte und Qualitätsentwicklung) ist in Westfalen-Lippe eine Schiedsstelle eingerichtet worden. Die Geschäfte der Schiedsstelle werden gemäß § 1 Abs. 2 Schiedsstellenverordnung SGB VIII vom LWL-Landesjugendamt Westfalen geführt.

Anträge auf Einleitung von Schiedsverfahren sind zu richten an:

Landschaftsverband-Westfalen Lippe
Geschäftsstelle der Schiedsstelle Jugendhilfe
LWL - Landesjugendamt Westfalen
Warendorfer Str. 25
48133 Münster
Das Bild zeigt Peter Sträter

Peter Sträter

Tel.: 0251 591-4700
Fax: 0251 591-6898
peter.straeter@lwl.org