Vereinsvormundschaften

Das LWL-Landesjugendamt Westfalen erteil gem. § 54 SGB VIII auf einen Antrag Vereinen, die die gesetzlichen, fachlichen und personellen Voraussetzungen erfüllen, die Erlaubnis, Pflegschaften und Vormundschaften für Minderjährige zu führen. Wir unterstützen und beraten Sie vor und bei einer Antragstellung. Sie erhalten von mir Auskünfte zu rechtlichen und anderen inhaltlichen Fragen, auch in Einzelfällen. Ferner können Sie sich zu Fragen der Qualitätsentwicklung des Arbeitsbereichs beraten lassen und an auch an den Fortbildungen zu Fachthemen der Vormundschaft teilnehmen.


Richtlinien gem. § 54 SGB VIII, Stand 01.07.09 (pdf, 56 kb)