Arbeits- und Orientierungshilfe
Qualitätstandards für Beistände
Die Beistandschaft (§§ 1712 ff. BGB) wurde mit der grundlegenden Reform des Kindschaftsrechts zum 01.07.1998 geschaffen. Auf schriftlichen Antrag eines Elternteils wird das Jugendamt Beistand des Kindes und kann für die Aufgaben zur Feststellung der Vaterschaft und zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen tätig werden. Die Beistandschaft trat als freiwilliges Beratungs- und Unterstützungsangebot für allein sorgeberechtigte Mütter oder Väter an die Stelle der bis dahin geregelten Amtspflegschaft.
Der überregionale Arbeitskreis hat inzwischen das „Leistungsprofil“ und weitere Arbeitshilfen in überarbeiteter Fassung vorgelegt: Im Sommer 2009 wurde durch die Landesjugendämter Westfalen und Rheinland die Sammlung „Qualitätsstandards für Beistände“ herausgegeben, die neben der Überarbeitung des Leistungsprofils weiter die „Anlagen zum Leistungsprofil“, die Arbeitshilfe „Volljährigenunterhalt“ sowie „Öffentlichkeitsarbeit“ enthält.
