Arbeits- und Orientierungshilfe

Qualitätstandards für Beistände

Die Beistandschaft (§§ 1712 ff. BGB) wurde mit der grundlegenden Reform des Kindschaftsrechts zum 01.07.1998 geschaffen. Auf schriftlichen Antrag eines Elternteils wird das Jugendamt Beistand des Kindes und kann für die Aufgaben zur Feststellung der Vaterschaft und zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen tätig werden. Die Beistandschaft trat als freiwilliges Beratungs- und Unterstützungsangebot für allein sorgeberechtigte Mütter oder Väter an die Stelle der bis dahin geregelten Amtspflegschaft.

Das damit eröffnete Arbeitsfeld der Beistandschaft erforderte zunächst wegen seiner Neuausrichtung gegenüber der früheren Amtspflegschaft neue Denk- und Arbeitsweisen bei den Jugendämtern (§§ 18 , 52a SGB VIII).
 
Um diese mit zu erarbeiten, in die Arbeitspraxis einzuführen und weiter zu entwickeln, gründete sich bei den Landesjugendämtern Westfalen und Rheinland der überregionale Arbeitskreis der Beistände. In diesem Arbeitskreis wurde 2004 unter Mitwirkung der Landesjugendämter „Das Leistungsprofil des Beistandes“ erarbeitet, das den Jugendämtern Leitlinien zur Umsetzung der gesetzlichen Aufgaben und Anforderungen geben sollte und ein auf die neuen Regelungen zugeschnittenes Arbeitsprofil konzipierte.

Der überregionale Arbeitskreis hat inzwischen das „Leistungsprofil“ und weitere Arbeitshilfen in überarbeiteter Fassung vorgelegt: Im Sommer 2009 wurde durch die Landesjugendämter Westfalen und Rheinland die Sammlung „Qualitätsstandards für Beistände“ herausgegeben, die neben der Überarbeitung des Leistungsprofils weiter die „Anlagen zum Leistungsprofil“, die Arbeitshilfe „Volljährigenunterhalt“ sowie „Öffentlichkeitsarbeit“ enthält.
 

Arbeits- und Orientierungshilfen

Hier steht Ihnen die o. g. Veröffentlichung der Qualitätsstandards für Beistände als PDF-Dokument zur Verfügung.

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