Vormundschaften, Pflegschaften, Beistandschaften, Vereinsvormundschaften

 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LWL-Landesjugendamtes Westfalen beraten und unterstützen Jugendämter und freie Träger z. B.:
  • bei telefonischen und schriftlichen Einzelanfragen zu Vormundschaften und Pflegschaften sowie Vereinsvormundschaften und Beistandschaften,
  • in zwei überregionalen Arbeitskreisen der Amtsvormünder/-pfleger und der Beistände in Nordrhein-Westfalen,
  • durch Fortbildungen für die Fachkräfte der Jugendämter und der freien Träger,
  • durch Fachtagungen und Projekte zur Qualitätsentwicklung,
  • durch Arbeitshilfen zur Vormundschaft und Beistandschaft.

Daneben kann das LWL-Landesjugendamt Westfalen Vereinen, die den Antrag stellen, Vormundschaften und Pflegschaften über Minderjährige führen zu wollen, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die besondere Erlaubnis gem. § 54 SGB VIII erteilen. Zu den gesetzlichen Voraussetzungen hat es durch den Landesjugendhilfeausschuss Richtlinien erlassen.

Materialien

Das Bild zeigt  die Mitarbeiterin Antje Krebs

Antje Krebs

Tel.: 0251 591-5780
Fax: 0251 591-275
antje.krebs@lwl.org


Aktuelle Fortbildungen zu den Feldern Vormundschaften, Pflegschaften und Beistandschaften

11.06.-13.06.13

Rechtliche und psychologische Grundlagen für die Vertretung von Kindern

LWL-Bildungszentrum Jugendhof Vlotho

24.06.-25.06.13

Grundlagenseminar Beistandschaft

Haltern

LWL-Landesjugendamt Westfalen

10.07.-11.07.13

Beratung, Begleitung, Unterstützung

Die Beistandschaft des Jugendamtes auf dem Weg zum Dienstleister für Familien in einer besonderen Lebensphase

Vlotho

LWL-Bildungszentrum Jugendhof Vlotho

05.09.-06.09.13

Einführung in die Vertretung von Kindern

Vlotho

LWL-Bildungszentrum Jugendhof Vlotho

19.09.13

Praxisworkshop Beistandschaft

Fragen zu Rechtsprechung, Unterhaltsberechnung, VKH ...

Haltern

LWL-Landesjugendamt Westfalen