Rechtsfragen in der Jugendhilfe
Das Landesjugendamt berät die Jugendämter und Träger der freien Jugendhilfe bei der Wahrnehmung ihrer eigenen, originären Aufgaben. Dabei ist die auch die rechtliche Umsetzung der Grundsatznormen des Kinder- und Jugendhilferechts, des allgemeinen Sozialrechts vor dem Hintergrund der spezifischen Situation der jeweiligen Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe von besonderer Bedeutung.